Guten Tag,
da ich das erste Mal hier im Forum versuche meine Fragen zu stellen bitte ich um Nachsicht, wenn die eine oder andere Formulierung nicht sachgerecht genug ausfällt.
Meine Frage bezieht sich auf das Thema: Arbeitszeit, genauer Arbeitszeitverstösse
Unser BR besucht eine Schulung nach BetrVG 37.6 (BR1 -Grundlagenseminar)
Beschluss gefasst und AG 14 Tage Zeit zum Einspruch gewährt.
Keine Reaktion seitens des AG ergo Fahrt zum Seminar.
Alles soweit in Ordnung. PKW gemietet, Kostenübernahme geregelt.
Allerdings müssen wir mind. 6 Std zum Seminarort fahren. Seminar dauert nochmal
6 Stunden ( Pausen abgezogen).
Verstossen wir jetzt gegen das Arbeitszeitgesetz?.
Wieviele Stunden dürfen dann als Reisekosten(Arbeitsstunden) berechnet werden?
Hintergrund: 1 MA arbeitet regulär 5 Std am Tag der andere MA lediglich 2 ( Minijob)