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Arbeitszeitverstöße - AG reagiert nicht

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Kalinka90
Jul 2022 bearbeitet

Guten Tag zusammen, bei uns im Betrieb haben wir monatlich einige Arbeitszeitverstöße. Jeden Monat erhält der AG vom BR eine aufstellung mit den Arbeitszeitverstößen. In Gesprächen mit dem BRV wiederholt der AG jedesmal das er nicht Abmahnen wird da er kein Interesse daran hat MA zu entlassen und weil die MA diese Verstöße bewusst begehen da ja alle MA unterwiesen sind nicht länger als 10 Stunden zu arbeiten, vor Ablauf der 6 Stunden die Pause zu nehmen und die 11 Stunden Ruhezeit einzuhalten. Nun kommt vom AG immer wieder erneut die Aufforderung das der BR doch auch an einer Lösung mitarbeiten solle und den Vorschlag jeden MA noch einmal erneut seperat zu unterweisen wurde abgelehnt. Nun zu meiner Frage, wie kann bzw. muss der BR hier vorgehen wenn beide Seiten das ohne die Einschaltung der Behörde regeln möchten ?

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Community-Antworten (13)

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Relfe

21.07.2022 um 11:49 Uhr

nach deiner Schilderung bleibt ja nur den AG mittels Arbeitsgericht zu zwingen. Habt ihr bereits anwaltliche Hilfe zu Rate gezogen?

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Kalinka90

21.07.2022 um 11:56 Uhr

Nein, bislang nicht da beide Seiten das nach möglichkeit nur zwischen uns klären wollen ohne Gerichtliche Schritte einzuleiten.

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Muschelschubser

21.07.2022 um 11:59 Uhr

Wie werden bei Euch die Arbeitszeiten erfasst?

Und ist es tatsächlich so, dass die Beschäftigten freiwillig die zulässige Arbeitszeit überschreiten und nicht vom AG dazu genötigt werden?

Darüber hinaus wäre es interessant, ob und wie die Arbeitszeiten und deren Erfassung in der BV geregelt sind.

Unglücklich wäre es z.B., wenn die Überhänge und durchgearbeiteten Pausen zu einer Zeitgutschrift führen. Zwar gut für das Arbeitszeitkonto der Beschäftigten, aber schlecht für die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben und ggf. auch auf Dauer schlecht für die Gesundheit.

Insofern würde ich mal ein Zeiterfassungssystem diskutieren, das solche gesetzlichen Vorgaben automatisch in Form von Pausen- und Bandbreitenkappungen umsetzt. Das haben wir im Hause auch, und im Gegensatz zu früher werden Ruhepausen und Höchstarbeitszeiten eingehalten, da kaum niemand freiwillig dem Arbeitgeber Zeit schenken möchte. Man kann zwar die vertraglich vereinbarten Ruhepausen verkürzen, aber das Mindestmaß an gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen wird automatisch berücksichtigt.

Das ist einfach ein praktischer Gedanke den ich hatte.

Besteht weiterhin Gesprächsbedarf und lässt sich das ganze so nicht lösen, würde ich mir tatsächlich Rat von der zuständigen Gewerkschaft oder einem Fachanwalt holen.

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Kalinka90

21.07.2022 um 12:09 Uhr

Wir haben bei uns eine elektronische Zeiterfassung. Ich habe mich unteranderem mit den Kollegen die immer bei uns im Haus beschäftigten sind unterhalten und diese haben mir selber bestätigt das die gewisse Aufgaben dann noch erledigen möchten da sonst am nächsten Tag zu viel auf dem Tisch liegen würde und bei uns im Fuhrpark kommen die Überschreitungen ganz schnell zustande wenn unsere Fahrer im Stau stehen oder es beim beladen länger dauert als geplant oder beim Abladen oder die selbstständig entscheiden noch zu tanken, also dort gibt es viele faktoren wo die AN dann selbstständig entscheiden "länger" zu arbeiten. In einer BV haben wir alles geregelt und die Überstunden die dadurch geleistet werden kann sich der AN entweder ausbezahlen lassen oder abbummeln.

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Relfe

21.07.2022 um 12:34 Uhr

@Muschelschubser

das sind aber min 3 Gedankenfehler bei deinem Kommentar:

  1. freiwillige Mehrarbeit muss auch dokumentiert und bezahlt werden. Angenommen Arbeitsleistung ist vom AG zu entlohnen.
  2. freiwillige Mehrarbeit von der der AG weiß, ist genehmigte Mehrarbeit gleichzusetzen, somit verstößt der AG auch hier gegen das Arbeitszeitgesetz
  3. der AG ist verpflichtet die Einhaltung des AZG durchzusetzen, da gibt es kein "ist aber ja freiwillig"
  4. der AG muss diese "freiwilligen Überstunden" verbieten, ggf, abmahnen und im äusserten Fall den MA kündigen.
  5. durchgearbeitet Pausen darf der AG nicht dulden, auch diese muss er durchsetzen

--> dafür gibt es ein Seminar "Arbeitszeit", sehr interessant !!

Wie sagte der RA auf dem Seminar: dann muss der AG den MA eben persönlich vom Arbeitsplatz abholen und des Betriebsgeländes verweisen, wenn er nicht abmahnen und kündigen will, aber das Gesetz muss er umsetzen.

und da gibt es auch nichts zu regeln in einer BV, das Gesetz verpflichtet den AG und den AN.

Und Arbeitszeiterfassung ist in diesem Zusammenhang nur dem Nachweis dienlich, aber nicht der Umsetzung des Gesetzes

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§§Reiter

21.07.2022 um 13:01 Uhr

@Relfe: Da muss ich Dir (teilweise) widersprechen. Die von Muschelschubser beschriebene Vorgehensweise ist ein gängiges und probates Mittel das ArbZG durchzusetzen. Der AG muss explizit und für jeden MA klar verständlich kommunizieren, dass er keine freiwillige Mehrarbeit annimmt und diese auch nicht vergütet. Dann darf er auch entsprechend freiwillige Mehrarbeit und/oder durchgearbeitete Pausen von der AZ-Abrechnung streichen und nicht vergüten, was meistens ein sehr effektives Mittel ist, um die MA davon abzuhalten. Allerdings entbindet ihn das natürlich nicht von der Pflicht genau dieses: "4. der AG muss diese "freiwilligen Überstunden" verbieten, ggf, abmahnen und im äusserten Fall den MA kündigen. 5. durchgearbeitet Pausen darf der AG nicht dulden, auch diese muss er durchsetzen" ...zu tun, wenn einige MA trotzdem weiterhin "freiwillige Überstunden", auch ohne Bezahlung, machen. (Deshalb nur teilweise widersprechen).

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Kjarrigan

21.07.2022 um 13:19 Uhr

Einer der ersten Sätze auf dem "Arbeitszeit - Seminar" war. Das ArbZG ist das Gesetz, welches am meisten mit den Füssen getreten wird. und zwar von allen - AG wollen das es läuft - und wenn der Ma freiwillig Stunden macht warum die MA verärgern MA wollen Überstunden machen, weil es dafür Geld gibt oder Anerkennung beim Chef. und viele Gründe mehr

Wenn ein AG da nicht strikt gegen vorgehen will - keine Vergütung zahlen oder abmahnen - wird da auch nichts passieren.

oder eben erst wenn was passiert - nämlich dann wenn es einen Unfall gegeben hat und die BG die Zeit Konten prüft und der AG in Regress genommen wird oder wenn eine Behörde (Gewerbeaufsicht z.B.) ein Ordnungsgeld verhängt hat.

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DummerHund

21.07.2022 um 13:38 Uhr

" bei uns im Fuhrpark kommen die Überschreitungen ganz schnell zustande wenn unsere Fahrer im Stau stehen oder es beim beladen länger dauert als geplant oder beim Abladen oder die selbstständig entscheiden noch zu tanken, also dort gibt es viele faktoren wo die AN dann selbstständig entscheiden "länger" zu arbeiten. In einer BV haben wir alles geregelt und die Überstunden die dadurch geleistet werden kann sich der AN entweder ausbezahlen lassen oder abbummeln."

Als Fernfahrer a.D. sage ich das absoluter Blödsinn ist von den Fahrern. Ist die Fahr oder Arbeitszeit rum hat der LKW stehen zu bleiben. Auf dem Hof besteht zwar die Möglichkeit den Digitalen Fahrtenschreiber auf "Time Out" zu stellen und dann in Schrittgeschwindigkeit zu fahren, trotzdem geht das aber auf der Arbeits- und nicht auf die Fahrzeit und getankt wird dann eben am nächsten morgen. Habe das selbst oft genug gehabt. Bin da auch schon 30 min vor zuhause stehen geblieben..11 Stunden Pause gemacht und dann Samstag morgens die restlichen 30 min heim gefahren. Hätte euer AG wirklich Interesse daran das Fahr- und Arbeitszeiten eingehalten werden würde er ein Schreiben an die MA verteilen das Arbeitszeiten ein zu halten sind und Verstöße mit einer Abmahnung und bei Wiederholung mit Kündigung belegt werden und würde nicht versuchen es auf dem BR um zu delegieren.

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Kalinka90

21.07.2022 um 15:07 Uhr

Ja, das verstehe ich alles vollkommen. Nun ist es aber so das der AG sagt wenn der BR ihn dazu zwingt Abzumahnen etc. wird er dies auch kundgeben und bei jeder Abmahnung dazu sagen das er dies nicht möchte und der BR ihn dazu zwingt. Der AG sieht natürlich nur das es gut für das Unternehmen ist und sagt immer wieder das er es ja nicht veranlässt und das es die Schuld vom AN ist und nicht vom AG. Sollte der BR trotzdem darauf bestehen das diese Verstöße sanktioniert werden ? Auch wenn der AG den BR unter druck setzt das er dann künftig keine vernünftige zusammen arbeit mehr sieht da ja der BR möchte das die MA Abgemahnt werden obwohl dies ja nicht zu seiner Führungspolitik gehört ? Dazu kommt dann ja noch wenn der MA sich nicht bessert kann der BR ja auch nicht gegen eine Kündigung sprechen.

§
§§Reiter

21.07.2022 um 16:02 Uhr

"Nun ist es aber so das der AG sagt wenn der BR ihn dazu zwingt Abzumahnen etc. wird er dies auch kundgeben und bei jeder Abmahnung dazu sagen das er dies nicht möchte und der BR ihn dazu zwingt."

Der BR zwingt den AG niemals dazu abzumahnen! Der BR zwingt den AG sich an das ArbZG zu halten und es seiner Verantwortung entsprechend um- und durchzusetzen. WIE der AG dieses tut, ist seine Sache. Mal abgesehen davon, dass diese Aussage allein schon eine astreine Behinderung der BR-Arbeit darstellt und für den AG entsprechend äußerst ungemütlich werden kann.

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DummerHund

21.07.2022 um 16:04 Uhr

In dem Fall solltet ihr umgehend eine Betriebsversammlung abhalten, denn ein Betriebsrat kann einen AG zu gar nichts zwingen Es gibt Gesetze die sind ein zu halten und dafür ist der AG zuständig. Ein BR kann immer nur darauf hin weisen. Auch wenn der AG die Stunden mittelbar nicht anweist, so toleriert er diese dennoch und dafür könnte man ihn dran kriegen. Die Fahrerkarten müssen Regelmäßig ausgelesen werden und hier sieht der AG evtl. Verstöße. Und da ist er dann in der Pflicht den AN drauf hin zu weisen das er dieses zu Unterlassen hat. Wie der AG das letztendlich bewerkstelligt muss er wissen. Nur tun muss er es, dazu verpflichtet ihn das Gesetz. Von daher würde ich den Spies rum drehen und ihm klar mach das wenn er nichts unternimmt und die AN nicht darauf hin weißt das sie dies zu unterlassen haben ihr eure Möglichkeiten ausnutzen werdet das er es tut (z.B. Ordnungsamt) und ihr auch evtl. Kündigungsbegehren wegen selbstständiger Arbeitszeitüberziehungen niemals zustimmen werdet. Dies Gespräch solltet ihr dann im Wortlaut protokollieren, damit man später eine bessere Handhabe habt. Und seit der Belegschaft auf einer Betriebsversammlung offen und ehrlich gegenüber. Die Verantwortung trägt einzig und alleine der AG. Ich kenne das aus der Logistikbranche leider nur zu genau.

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Kalinka90

21.07.2022 um 16:32 Uhr

Ich danke euch für eure Antworten, die helfen mir sehr gut bei diesem Problem.

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Relfe

21.07.2022 um 19:15 Uhr

..und wenn der AG das dem MA erzählt, dann fragst Du ihn mal, wer die Abmahnung ausgesprochen und unterschrieben hat. AG oder BR?

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