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Verwaltung der Akte und Nutzung von Informationen daraus nach Auflösung BR

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PeterV
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich zerbreche mir seit einigen Tagen den Kopf, wie ich das Problem mit der Verwahrung der BR-Akten lösen kann, ohne dadurch selbst in Konflikt mit dem Arbeitgeber zu geraten.

Folgende Situation besteht: Nach einem zweijährigem Bestehen des BR war ich aufgrund einer Betriebsaufspaltung nur noch das letzte Mitglied im alten Unternehmen. Zu einer Neuwahl kam es nicht mehr, da ich lange erkrankt bin. Das BR-Mandat habe ich aufgegeben und mein Arbeitsverhältnis endet auch bald. Die Dokumente habe ich der Effizienz wegen zu Hause bearbeitet und aufbewahrt. (Der Mailaccount wurde allerdings blöderweise vom Arbeitgeber administrativ verwaltet.) Meinen Vermutung ist, dass auf eine Neuwahl verzichtet wird, da die überwiegend neuen MA instrumentalisiert wurden. Da mein Arbeitgeber sehr streitsüchtig ist, wird er sicher noch versuchen, eine Auseinandersetzung zur Übergabe der BR-Akten zu führen. Es gibt auch viele Rechtssteitigkeiten gegenüber ehemaligen Mitarbeitern, sodass ein gewisses Interesse daran besteht, die archivierte Kommunikation zwischen den Beteiligten und dem BR im Beweisfalle zu Rate ziehen zu können.

Nun stellt sich mir die Frage, wie ich die Herausgabe an den Arbeitgeber verhindern kann, aber auch nicht selbst in Konflikte gerate, indem ich auf den Besitz bestehe. Und ob die Schriftstücke zur Beweisführung durch ehemalige BR-Mitglieder genutzt werden können. Folgende Fragen stellen sich mir entsprechend:

  1. Die Akten gehören, soweit ich gelesen habe zur "Institution" Betriebsrat. Wenn diese nicht existiert (oder eventuell doch erst wieder in eineiigen Monaten) gibt es keinen Verwalter dafür. Wer also hat Anspruch darauf?

  2. Als ehemaliges Mitglied darf ich sie eigendlich nicht verwalten, oder?

  3. Beendigung des Arbeitsverhältnisses steht im Arbeitsvertrag, dass alle, die Firma betreffenden, Unterlagen zurückzugeben sind. Wie verhält sich dieser Vertragsanspruch mit den BR-Unterlagen?

  4. Wären denn der Besitz von Kopien zulässig?

  5. Können den Gerichten Informationen aus der Akte zur Verfügung gestellt werden? Durch wen kann das geschehen?

1.22004

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

22.07.2016 um 11:45 Uhr

PeterV,

wenn Du die (äußerst unzureichende) Suchfunktion dieses Forums bemühst, dann wirst Du feststellen, dass es zu diesen Fragen sehr sehr unterschieldiche Meinungen gibt. Eine belastbare Auskunft wirst Du hier zu dieser Frage nicht bekommen.

U
UliPK

22.07.2016 um 11:56 Uhr

Das ist im BetrVG nicht beschrieben aber wird von anderen so beschrieben.

Eine Aufbewahrungsfrist für Betriebsratsunterlagen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Grundsätzlich sollten sie jedoch so lange aufbewahrt werden, wie sie von rechtlicher Bedeutung sein können. Wenn die Amtszeit des Betriebsrates endet, sind die Unterlagen wie Betriebsvereinbarungen, Protokolle, Schriftverkehr und weitere Unterlagen, die rechtlich relevante Themen betreffen, dem neu gewählten Betriebsrat zu übergeben, da sie Eigentum der Institution Betriebsrat sind. Als Orientierung ist dabei § 257 HGB heranzuziehen der regelt, dass Organisationsunterlagen 10 Jahre aufzubewahren sind. Paragraph 274 Strafgesetzbuch regelt im übrigen den Tatbestand der Urkundenunterdrückung. Bei der Entsorgung von Betriebsratsunterlagen ist daher sorgfältig zu prüfen, inwieweit es sich um Urkunden handelt oder nur um persönliche Notizen oder ähnliches.

Auf keinen Fall hat der AG anspruch auf die Unterlagen. Das wiederum lese ich hier raus. http://www.kanzlei-blaufelder.com/lag-dusseldorf-bremst-neugierigen-arbeitgeber-und-betriebsrat-aus/

C
celestro

22.07.2016 um 12:09 Uhr

Sorry UliPK, aber Dein Link beschreibt einen GANZ ANDEREN Sachverhalt, als er hier dargestellt ist. Da läßt sich nichts übertragen.

U
UliPK

22.07.2016 um 17:48 Uhr

Der Link war dafür gedacht: "Nun stellt sich mir die Frage, wie ich die Herausgabe an den Arbeitgeber verhindern kann" Der erste Satz wenn du den Link folgst: "Arbeitgeber dürfen nicht auf Dateien ihres Betriebsrats zugreifen." Also auch nicht auf diejenigen die er jetzt noch in seinem Besitz hat.

Ist schlecht von mir aufgebröselt worden.

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