Erstellt am 20.02.2023 um 17:20 Uhr von Dummerhund
Ist vertraglich diese 4 Tage Woche von Montag bis Donnerstag vereinbart und dieser Vertrag lässt nichts anderes zu, dann brauchst du auch für Freitags keine Krankmeldung. Ich würde ihn mal fragen wie er denn darauf kommt.
Erstellt am 21.02.2023 um 08:00 Uhr von nicht brauchen
Kommt auf deinen Arbeitsvertrag an. Wenn du eigentlich eine 5 Tage Woche hast und die Arbeitsleistung an 4 Tagen erbringst hat er Recht.
Beispiel: 35h Woche 5 Tage; Urlaub 30 Tage (6 Wochen)
jetzt arbeitest du 8,75h am Mo Di Mi Do (also 7+1,75h) und am Freitag arbeitest du 0h (7-7h ).
Dann hast du wenn du am Fr keine Krankmeldung hast 7 Minusstunden, da ja du unter der Woche keine Stunden aufbauen konntest.
Der Durchschnitt funktioniert übrigens immer (auch für Feiertage etc.).
Erstellt am 21.02.2023 um 08:27 Uhr von Kehler
Wenn in deinem Arbeitsvertrag der Freitag als nicht Arbeitstag drin steht braucht der AG für FR keine AU.
Allerdings brauchst du für Donnerstag eine AU, sofern bei euch die Regelung gilt das man erst ab dem 4 Tag der Krankheit eine AU braucht.
Erstellt am 21.02.2023 um 08:29 Uhr von takkus
@nicht brauchen-> lesen wir doch nochmal den ersten Satz des Fragestellers: "Ich habe eine 4 TAge Woche von Montag - Donnerstag vereinbart." Ich gehe mal davon aus, das der Fragesteller weis was in seinem Arbeitsvertrag steht.
Erstellt am 22.02.2023 um 08:14 Uhr von Kabean
Wenn Deine Arbeitstage Montag bis Donnerstag sind, brauchst Du für Freitag keine AUB, Du bekommt am Freitag ja auch keine Entgeltfortzahlung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung braucht man für Tage an denen man ohne Krankheit arbeiten müsste und nicht für Tage an denen man nicht arbeiten muss.
Frag Deinen AG doch mal nach den rechtlichen Grundlagen für seine Forderung. Die Argumentation würde mich interessieren.