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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

freiwillige Berufskleidung

J
James
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe eine Frage zum Thema Berufskleidung. Unsere WL hat an die Mitarbeiter im Büro Jacken mit Firmenlogo verteilt. Das tragen dieser Jacken ist freiwillig. Hätte der Arbeitgeber den Betriebsrat darüber informieren müssen ? Wie gesagt, das tragen ist jeden selbst überlassen. Eine BV existiert auch nicht darüber. Ich bin der Meinung, da es sich um keine Berufskleidung handelt ist das nicht mitbestimmungspflichtig.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

20.07.2016 um 17:20 Uhr

hmmm:

"Die Einführung einer freiwilligen Leistung ist im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG die Einführung einer neuen Entlohnungsmethode und somit mitbestimmungspflichtig, vgl. MünchArbR. Matthes, § 341, Rn. 22, 2. Auflage."

ist zwar hier vermutlich einmalig, aber ....

G
gironimo

20.07.2016 um 17:24 Uhr

Die Nutzungsregeln sind eine Frage der Ordnung im Betrieb (§ 87 BetrVG).

Also wird es erst interessant, wenn die Freiwilligkeit doch nicht ganz so freiwillig ist.

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