freiwillige Berufskleidung
Hallo, habe eine Frage zum Thema Berufskleidung. Unsere WL hat an die Mitarbeiter im Büro Jacken mit Firmenlogo verteilt. Das tragen dieser Jacken ist freiwillig. Hätte der Arbeitgeber den Betriebsrat darüber informieren müssen ? Wie gesagt, das tragen ist jeden selbst überlassen. Eine BV existiert auch nicht darüber. Ich bin der Meinung, da es sich um keine Berufskleidung handelt ist das nicht mitbestimmungspflichtig.
Community-Antworten (2)
20.07.2016 um 17:20 Uhr
hmmm:
"Die Einführung einer freiwilligen Leistung ist im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG die Einführung einer neuen Entlohnungsmethode und somit mitbestimmungspflichtig, vgl. MünchArbR. Matthes, § 341, Rn. 22, 2. Auflage."
ist zwar hier vermutlich einmalig, aber ....
20.07.2016 um 17:24 Uhr
Die Nutzungsregeln sind eine Frage der Ordnung im Betrieb (§ 87 BetrVG).
Also wird es erst interessant, wenn die Freiwilligkeit doch nicht ganz so freiwillig ist.
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