Erstellt am 21.12.2009 um 21:53 Uhr von neskia
Was regelt diese "neue BV"? Welcher Art ist eure Berufskleidung?
Eine Erstattungspflicht für die Kosten der "Dienstkleidung" besteht jedoch nur, wenn aus hygienischen Gründen oder wegen der am Arbeitsplatz drohenden Gefahren der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Schutzkleidung zur Verfügung zu stellen hat und der Arbeitnehmer sich diese Kleidung selbst beschafft
BAG v. 19. 5. 1998 – 9 AZR 307/96 und LAG Düsseldorf v. 26. 4. 2001 – 13 Sa 1804/04
Erstellt am 21.12.2009 um 22:16 Uhr von Eumel
Danke für die schnelle Antwort.
Die Art unserer Berufskleidung besteht aus der Sicherheitskleidung. Da wir Täglich hoher und großer Gefahr ausgesetzt sind, und auch gegen über den MA und Kunden.
Deshalb war die Fage: Wie oft im Jahr muß der AG neue Sicherheitskleidungen zur verfügung stellen.
Da ich selbst erst seit April 2009 BR-Mitglied geworten bin, konnte ich mich noch nicht damit beschäftigen.
Erstellt am 22.12.2009 um 07:02 Uhr von Tanzbär
Mal vorausgesetzt, dass die Kleidung auch pfleglich behandelt wird, muss er für Ersatz sorgen, sobald sie verschlissen ist und ihren Zweck nicht mehr erfüllt. Da gibt es keine Zeitschiene.
Das ist genau wie mit Handschuhen oder Sicherheitsschuhen: Wenn kaputt, dann neue.