Bewerbungsunterlagen Gehaltsvorstellungen geschwärzt
Hallo,
bei Einstellungen bekommen wir die Bewerbungsunterlagen des entsprechenden Bewerbers. In diesen Unterlagen sind seine Gehaltsvorstellungen regelmäßig geschwärzt. Ist dies zulässig? Eigentlich erwarte ich von vollständigen Unterlagen, dass nichts geschwärzt ist.
Dank, Bernd
Community-Antworten (18)
20.07.2016 um 08:28 Uhr
Hallo,
das Problem kennen wir bei uns ebenfalls so. Der Arbeitsvertrag ist Individualrecht und darauf habt Ihr halt keine Anrecht. Im Anhörungsbogen muss das Gehalt ebenfalls nicht angegeben werden. Wir praktizieren das so, dass wir uns am folgenden Tag einen Termin in der Personalabteilung nehmen und als BR-Ausschuss Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten nehmen. Ist halt etwas zeitaufwendiger aber so bekommt man das Gehalt auch raus.
20.07.2016 um 10:22 Uhr
Stimmt natürlich, dass der BR bei der Höhe des Entgelts nicht mitzubestimmen hat.
Aber der AG hat die Unterlagen des Einzustellenden dem BR vorzulegen. Wie ich das sehe - ohne Einschränkungen.
20.07.2016 um 11:32 Uhr
Es geht aber hier gar nicht um die Höhe des Gehaltes, sondern um die Vorstellung des Bewerbers, wie viel er verdienen möchte. Wofür der BR diese Angabe (für seine Arbeit) benötigen sollte, wird mir hier sicher niemand erklären können.
20.07.2016 um 11:50 Uhr
Sind diese Angaben denn in der vom Bewerber selbst verfassten Bewerbung selbst geschwärzt? Oder handelt es sich um Unterlagen die der Arbeitgeber z.B. im Verlaufe des Bewerbungsgespräches anfertigt?
20.07.2016 um 14:31 Uhr
Wie celestro schon sagte, was will der BR mit diesen Daten? Wozu?
20.07.2016 um 16:08 Uhr
Zitat (Zappelmann): "was will der BR mit diesen Daten? Wozu?"
Wenn der BR einen Anspruch darauf hat, dass ihm die Unterlagen ohne Schwärzung überlassen werden, dann spielt es keine Rolle, was der BR mit den Daten will!
Wenn sich der BR auf solche eine Frage einlässt, dann hat er verloren, dann kann er nämlich beim nächsten Mal begründen, warum er Einblick in die Bruttolohnlisten haben will.
20.07.2016 um 16:18 Uhr
Nö, das sehe ich nicht so. Die Gehaltsvorstellung eines Bewerbers gehen den BR nichts an. Ich finde es gut, dass der AG mit der Weitergabe solcher Daten sparsam umgeht.
20.07.2016 um 16:57 Uhr
Die erste Aussage von Pjöööng kann man nur unterstreichen "Wenn der BR einen Anspruch darauf hat,", aber genau das ist der Punkt. WENN der BR den Anspruch hat ! Und den hat er mMn nicht.
"Wenn sich der BR auf solche eine Frage einlässt, dann hat er verloren, dann kann er nämlich beim nächsten Mal begründen, warum er Einblick in die Bruttolohnlisten haben will."
Jetzt bleib mal auf dem Teppich. Das der Einblick in die Bruttolohnlisten im Gesetz steht, weißt Du sicher sehr gut. Und wir reden hier immer noch von einer Gehaltsvorstellung des Bewerbers. Nicht von der Höhe des tatsächlich zu zahlenden Gehaltes.
20.07.2016 um 17:01 Uhr
celestro,
es wäre gut wenn Du Deine selektive Wahrnehmung mal beenden würdest.
20.07.2016 um 17:23 Uhr
BAG - , Beschluss vom 14. April 2015: Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig vorgelegt werden. Denn nur so kann dieser sich eine umfassende und abschließende Meinung über die Bewerber und die zu erwartenden Auswirkungen der Einstellung bilden.
Ich finde da keine Einschränkung. Insbesondere handelt es sich ja nur um eine "Gehaltsvorstellung", nichts vertraglich schon vereinbartes. Und in der Praxis: Nur so lässt sich feststellen, ob die Hauptqualifikation, nach der der AG einstellt, das "Prinzip billig" ist.
20.07.2016 um 17:27 Uhr
Zitat (Moorhuhn): "Und in der Praxis: Nur so lässt sich feststellen, ob die Hauptqualifikation, nach der der AG einstellt, das "Prinzip billig" ist."
Ist es denn unanständig wenn der Arbeitgeber den günstigsten Arbeitnehmer einstellt? Und ergibt sich daraus ein Widerspruchsgrund für den Betriebsrat?
20.07.2016 um 17:28 Uhr
Wenn der BR beurteilen soll ob der interne Kandidatfür die Stelle oder der externe besser geeignet ist, kann die Gehaltsvorstellung des Bewerbers ein entscheidendes Kriterium sein. Wird ein Mitarbeiter mit zu stark von der Realität entfernten Gehaltsvorstellungen genommen, kann es durchaus sein, daß man damit rechnen muss, daß es an der Motivation mangelt oder der MA schon bald wieder die Firma verlässt. Daher finde ich es schon wichtig, daß der BR bei der Anhörung alle Informationen erhält, die zur Auswahl zur Verfügung standen.
20.07.2016 um 18:12 Uhr
"Wird ein Mitarbeiter mit zu stark von der Realität entfernten Gehaltsvorstellungen genommen, kann es durchaus sein, daß man damit rechnen muss, daß es an der Motivation mangelt oder der MA schon bald wieder die Firma verlässt."
Der AG entscheidet, wen er nimmt. Und im Zweifel wird das zu dem Urteil führen, daß der deutlich "preiswertere" Kandidat genommen wird (egal ob intern / extern oder extern / extern).
Und auch wenn der BR vielleicht beurteilen soll, wer besser geeignet ist ... wie dazu eine Gehaltsvorstellung beitragen soll, entzieht sich meinem Verständnis. Denn warum sollte es einer Person an Motivation mangeln, die bekommt was Sie will ?
21.07.2016 um 19:22 Uhr
Ich bin echt überrascht, welche Diskussionen über Sinn und Zweck vollständiger Bewerbungsunterlagen meine Anfrage losgetreten hat, gerade so, als ob wir uns jedes mal für erreichte Ziele neu verteidigen müssten. Wenn man sukzessive Dinge in Bewerbungsunterlagen schwärzt, deren Sinnhaftigkeit sich nicht jedem sofort erschließt, dann kann man diese Unterlagen irgendwann auch ganz streichen - ganz im Sinne des Arbeitgebers. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob es dazu Erfahrungen oder gar Urteile gibt. Es geht übrigens um die Bewerbungsunterlagen des Bewerbers, nicht um den Mitschrieb des AG und auch nicht um den individuellen Arbeitsvertrag. Die letzten beiden Dinge bekommen wir gar nicht zu Gesicht.
Schönen Gruß, Bernd
21.07.2016 um 19:28 Uhr
Wenn der BR beurteilen soll ob der interne Kandidatfür die Stelle oder der externe besser geeignet ist Dumm ist nur, dass der BR das gar nicht zu beurteilen hat!
21.07.2016 um 22:14 Uhr
Der Betriebsrat ist nicht über etwaig individuell mit dem von der personellen Maßnahme betroffenen Arbeitnehmer vereinbarte Entgelt- oder Arbeitszeitabreden zu unterrichten.
22.07.2016 um 11:04 Uhr
BetrBernd,
ganau so ist es!
Es ist allgemein anerkannt, dass der BR die vollständigen Bewerbungsunterlagen aller Bewerber zu bekommen hat. Wenn nun ein BR dem Arbeitgeber zugesteht, dass dieser alles schwärzen darf. was er für irrelevant hält, dann bekommt der BR bald nur noch schwarze Streifen zu sehen.
22.07.2016 um 11:36 Uhr
"Dumm ist nur, dass der BR das gar nicht zu beurteilen hat!"
Ach ja ? Das sieht das BAG aber anders:
Zitat: "Zum anderen soll der Betriebsrat bei seiner Beteiligung vor einer Einstellung die Möglichkeit haben, Anregungen für die Auswahl der Bewerber zu geben und Gesichtspunkte vorzubringen, die aus seiner Sicht für die Berücksichtigung eines anderen als des vom Arbeitgeber ausgewählten Stellenbewerbers sprechen. Das gilt unabhängig davon, ob hierauf eine Zustimmungsverweigerung nach § 99 Abs. 2 BetrVG gestützt werden kann (vgl. BAG 28. Juni 2005 – 1 ABR 26/04 – zu B II 2 b aa (2) der Gründe, BAGE 115, 173).
aus 1 ABR 10/13"
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