Habe mal eine Frage, wir haben die Geschäftsleitung aufgefordert und alle Bewerbungsunterlagen (sämtlicher Stellenbewerber) vorzulegen, wir bekommen aber nur die von dem der eingestellt wird. Da wir aber nachprüfen wollen ob die Geschäftleitung sich auch an das AGG hält usw. wollen wir diese weiteren Informationen. Haben seit 01.01. einen neuen Personalchef und der sagt, die Bewerbungsunterlagen könnten wir nicht bekommen weil diese nach § 311 BGB sofort an den Absender zurückgeschickt werden müßten wenn feststeht das diese nicht eingestellt werden. Wir denken, dass steht doch eigentlich erst 100ig fest, wenn der Betriebsrat Stellung zur Maßnahme der Einstellung genommen hat, oder liegen wir da falsch ?
Danke für Eure Antworten
Gruß Rita