Erstellt am 18.07.2016 um 16:10 Uhr von celestro
Kommt darauf an. Nachgeladen werden darf bei Verhinderung, dazu zählt aber nicht "hab kein Bock". Ob also wirklich nur 3 Personen "nachladbar" verhindert waren, läßt sich nicht abschätzen.
Was Du tun kannst ? Den BRV um ein Gespräch bitten, die Sache vortragen und gucken wie er reagiert. Außerdem deutlich machen, das falsche Ladung ungültige Beschlüsse nach sich ziehen kann.
Bestätigt denn von den verbliebenen BRM jemand Deine Vermutung ? Oder ist das wirklich erst einmal nur eine Idee ?
Erstellt am 19.07.2016 um 14:43 Uhr von Antragsteller
Vielen Dank für die Antwort.
Das sehnen auch andere BRM so, es war zum Beispiel schon der Fall das ein BRM nach der Sitzung zu mir sagte bei der Nächsten Sitzung (regelmäßig, einmal in der Woche ) bist du wieder dabei, weil einige Mitglieder im Urlaub sind. Zu dieser nächsten Sitzung wurde ich wieder nicht eingeladen, das Ersatzmitglied vor mir aber wohl, und in der Sitzung waren dann nur 7 Mitglieder. Das hat auch jemand in einer Sitzung schon mal angesprochen weil auch die Mitglieder nach mir nicht eingeladen wurden, danach hat der stellv. BRV ein schreiben vorgelegt, das das alles so in Ordnung sei, was das für ein schreiben war weiß ich noch nicht.
Ist es nicht so, dass der BRV alles dafür tun muss, die Mannschaft möglichst immer vollzählig zu haben? Wer steht über dem BRV, bzw. an wen kann ich mich wende? Weil wie schon geschrieben der BRV lässt sich von seinem Stellvertreter lenken.
Erstellt am 19.07.2016 um 15:08 Uhr von celestro
"Ist es nicht so, dass der BRV alles dafür tun muss, die Mannschaft möglichst immer vollzählig zu haben?"
Er muß nicht alles dafür tun, er muß es nur korrekt machen.
"Wer steht über dem BRV, bzw. an wen kann ich mich wende?"
Über ihm steht niemand. Wenden kann man sich höchstens an den Betriebsrat selbst, oder ans Arbeitsgericht (sofern man per § 23 den BRV "absägen" will). Grundsätzlich sollten die BRM dies mal (vielleicht unter sonstiges) zur Sprache bringen.