Kündigungsschutz für BR-Ersatzmitglieder
Hallo zusammen ich bin seit Mai 2006 als Ersatzmitglied gewählt. Daß ich nach der Wahl einen einjährigen Kündigungsschutz habe, ist mir bekannt. Da jetzt bei uns ganz massive "Personalanpassungen" (was für ein schönes Wort) anstehen (mehrere hundert MA), geht natürlich die Angst um im Betrieb - auch bei mir. Nun habe ich mal was gehört davon, daß auch ein Ersatzmitglied Kündigungsschutz genießt, der jedesmal nach einer BR-Sitzung, zu der ich als Ersatzmitglied offiziell eingeladen werde, ein weiteres Jahr gelten soll. Trifft dies zu und wo kann ich das nachlesen ? Nun ist es so, daß es in unserem Laden bereits einen Interessensausgleich gibt, der, kurz gesagt, es dem AG ermöglicht, betriebsbedingte Kündigungen jeweils zum 01.4.08, 01.10.08, 01.4.09 und 01.10.09 auszuprechen. Dann nun die letzte BR-Sitzung, zu der ich eingeladen war, am 07.08./08.08.2007 stattfand, kann ich doch davon ausgehen, daß ich jetzt aktuell einen Kündigungschutz bis mind. 08.08.2008 habe, d. h. basierend auf o. g. Interessensausgleich, könnte mir der AG frühestens zum 01.10.2008 die betriebsbedingte Kündigung aussprechen, was dann wohl bedeuten würde, daß meine Kündigungsfrist (5 Monate) am 01.10.2008 beginnen würde und das Arbeitsverhältnis dann frühestens am 01.03.2009 enden dürfte - es sei denn, es findet vor dem 07.08.2008 eine weitere BR-Sitzung statt, zu derich eingeladen bin, dann fängt das wieder von vorne an. Sorry, wenn ich mit vllt etwas "geschwollen" ausgedrückt habe - aber liege ich mit meinen Vermutungen richtig, oder hab ich was übersehen ? Danke vorab
Community-Antworten (3)
11.08.2007 um 15:18 Uhr
@fkneyer,
alles soweit richtig, bis auf den Kündigungsschutz nach der Wahl. Der beträgt nur ein halbes Jahr, wenn Du NICHT zum Einsatz kommst!
Wenn du im § 25 BetrVG DKK,
V. Rechtsstellung und Schutz der nachgerückten Ersatzmitglieder dann in den RN. 36 - 39 nachliest, findest du deine "Vermutungsliegeposition" im Kommentar. :-))
11.08.2007 um 15:29 Uhr
@Mona-Lisa, gehe ich richtig in der Annahme, daß du mit "DKK" das hier meinst ?
Betriebsverfassungsgesetz ( BetrVG). Mit Wahlordnung und EBR-Gesetz. Kommentar für die Praxis (Basiskommentar) nach Däubler/Kittner/Klebe
11.08.2007 um 15:30 Uhr
@fkneyer, du gehst richtig!
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