Konstituierende Sitzung - falsches Ersatzmitglied eingeladen... und nun ?
Hallo zusammen, wir hatten in unserem Betrieb vor ca. anderthalb Monaten BR-Neuwahlen. Grund hierfür war der Rücktritt diverser Gremiumsmitglieder des "alten" BR, der zu einer nicht mehr vorhandenen Beschlussfähigkeit führte. Die Neuwahl erfolgte erstmalig nach dem Prinzip der Verhältniswahl durch eingereichte Listen. Nach der eigentlichen Wahl kam es dann zur üblichen konstituierenden Sitzung. Hier unterlief dem Wahlvorstand ein Fehler. Aufgrund des Fehlens eines "Hauptmitglieds" musste bereits hier ein Ersatzmitglied eingeladen werden. Dieses wurde aufgrund der Reihenfolge des "Wahlrankings" eingeladen, ohne Berücksichtigung von welcher Liste es war. Fakt ist, dass das erste Ersatzmitglied der "anderen" Liste hätte eingeladen werden sollen, dies aber aufgund von Unwissenheit des Wahlvorstands nicht erfolgte. Jetzt meine Frage: Sind somit die Wahlen der Ämter sowie alle im Weiteren gefassten Beschlüsse des BR anfechtbar oder gar nichtig ? Wie sieht es hier mit Einspruchsfristen aus ? Fakt ist aber auch, dass der Fehler nach der zweiten ordentlichen Sitzung erkannt wurde und von dem Zeitpunkt an immer das richtige Ersatzmitglied vom Vorsitzenden eingeladen wurde. Ich hoffe, Ihr könnt uns weiterhelfen. Vielen Dank.
Community-Antworten (1)
23.06.2009 um 20:09 Uhr
bei vorliegen eines ladungsfehlers können keine wirksamen beschlüsse gefasst werden
würde einfach die in frage kommenden beschlüsse in einer neuen, ordnungsgemäß geladenen sitzung, neu fassen dann seid ihr auf der sicheren seite
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