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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Altenregelung

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Ralfonso
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Betrieb wird eine Altenregelung zur Zeit durchgeführt, diese beinhaltet folgendes: wer jetzt 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt hat, dem soll unter Einhaltung der Kündigungsfrist betriebsbedingt gekündigt werden. Nach der Kündigungsfrist geht der Kollege bis zu max. 24 Mon. in die Arbeitslosigkeit und erhält einen Aufstockungsbetrag zum Arbeitslosenentgelt zu 100 Prozent (ALG 60/67 zu 100). Als Rentenminderungsbetrag für das verminderte Anwachsen der Rente bis zum Regeleintrittsrentenalter bekommt der Kollege 160€ bis z.B. 65 LJ plus 8 Mon. Sollte es eine Rentenminderung von 0,3 Prozent geben, so wird auch dieses für 240 Monate ausgeglichen. Arbeitsamt sagt, dass das geht, wichtig wäre nur: Einhaltung der Kündigungsfrist und eben diese 45 Jahre Einzahlung, dann gäbe es keine Sperre und keine Anrechnung. Nun zu meinem Anliegen: ich möchte auch über diese Regelung gehen, bin aber seit 25 Jahren BRV, habe somit 2 Jahre ordentlichen Kündigungsschutz (§ 15 Abs.1 KSchG), würde aber 100 Prozent in dieses Raster passen. (61 Jahre alt, 46 Jahre eingezahlt) Gibt es Möglichkeiten, die ich für mich nutzen kann, um aus dem Betrieb über diese Regelung auszuscheiden, muss ich mein Mandat niederlegen, um nicht in den Unkündbaren BRV zu rutschen. Habt ihr da noch irgendwelche Ideen für mich, ihr habt sonst immer so gute Ideen.

1.11008

Community-Antworten (8)

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Kölner

09.12.2014 um 17:49 Uhr

...ganz ehrlich: Ich hoffe inständig, dass die Regierung ziemlich zügig dieses Schlupfloch doch noch schließt. Ich finde es unerträglich, dass der Steuerzahler aufgrund pseudobetriebsbedingter Kündigungsgründe, AN 'entsorgt'.

Deswegen von mir auch keine Antwort. Es würgt mich an...

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Casandra

09.12.2014 um 18:00 Uhr

Schon einmal etwas von Sozialbetrug gehört?

Auch wenn es rechtlich möglich ist, moralisch ist es umso verwerflicher. Und als BR würde ich hier auch nicht mitmachen. Auch dann nicht, wenn mich alle davon Betroffenen verdammen würden.

Erwarte hier bitte keine Antwort, die ein solches Vorhaben auch noch unterstützt.

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Ralfonso

09.12.2014 um 18:01 Uhr

Lieber Kölner, es ist bei uns im Betrieb keine pseudobetriebsbedingte Kündigung, bei uns findet eine Restrukturierung mit Personalabbau (43 bisher) statt. Und willst du mir allen ernstes erzählen, dass du noch nie Gesetzeslücken für dich persönlich, egal welcher Art, genutzt hast??

K
Kölner

09.12.2014 um 18:04 Uhr

Bei den Prämissen, die Du hast, weisst Du aber schon, dass Du nicht von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen wärest, ne?

Es bleibt dabei: Es würgt mich an!

C
Casandra

09.12.2014 um 18:14 Uhr

Dann wäre es an der Zeit, dass ein altgedienter BRV sich hinsetzt und einen ordentlichen Sozialplan auf den Weg bringt und sich nicht das Leben leicht macht und dieses der Allgemeinheit überlässt.

Sorry, aber ich kann Kölner hier nur zustimmen. Wenn ich etwas überhaupt nicht leiden kann, dann dass, wenn ein BR aus seinem Job auch noch einen persönlichen Vorteil ziehen will.

Gesetzeslücken sind natürlich dazu da, sie auch auszunutzen! Wäre doch dumm von mir, dieses nicht auszunutzen. Sollen doch die ehrlichen Deppen meinen Spaß finanzieren. Solange ich ja nicht der Zahlende bin, was aber ein Denkfehler ist, geht mir das doch sowas von am Pöter vorbei.

Armes Deutschland!!!!!!! Ist doch immer schön, wenn soziale Errungenschaften für den persönlichen bedarf ausgenutzt werden können.

G
gironimo

10.12.2014 um 09:11 Uhr

Da bin auch dieser Ansicht. Außerdem sollte der BR auch das Gedankengut des § 80 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG berücksichtigen.

Restrukturierung hin und her - es geht um Gewinnmaximierung - da würde ich diesen Weg auch nicht gehen. Wenn schon der AG ältere AN betriebsbedingt kündigen will, soll er (und nicht der Staat) die Verluste ausgleichen.

Ansonsten, wenn Du auch von der Regelung bei Euch gebrauch machen willst - mache einen Abwicklungsvertrag mit dem AG und trete vom Amt zurück.

N
Nanunana

10.12.2014 um 09:55 Uhr

Gerade ohne Worte.

Ja, natürlich ist sich ganz Innen bestimmt jeder selbst der Nächste...Das kann niemand wirklich abstreiten. Aber das finde ich gerade auch mal der Hammer.

Da werden in großen Betrieben niedrige Löhne bezahlt und die Aufstockung für den Lebensmindestunterhalt dieser Arbeiter/innen bezahlt der Staat und subventioniert dadurch diese großen Firmen. Das war mir ja schon bekannt. Aber dass ich jetzt auch noch die Restrukturierung und den Austausch von ´altem´in ´junges´Personal finanziere, das finde ich doch mal der Hammer...

Unabhängig davon, dass es halt eine Gesetzeslücke ist.... Werden die Leute gefragt? Oder ist das einfach beschlossen: Wenn du den Kriterien entsprichst= bist du raus! ???

Für manche mag das das Glück auf Erden sein und für manch anderen kann das ja auch soziale und finanzelle Folgen haben, die nicht tragbar sind.

...Hmmm....

H
Hoppel

10.12.2014 um 10:43 Uhr

@ Ralfonso

Mal unabhängig von Deinen persönlichen Interessen ...

Eine Regelung wie "wer jetzt 45 Jahre Rentenbeiträge eingezahlt hat, dem soll unter Einhaltung der Kündigungsfrist betriebsbedingt gekündigt werden." empfinde ich als unmöglich!!! Gerade diese AN sind sozial schützenswert, guckt man sich mal den § 1 KSchG an.

Dann sollte man doch so "ehrlich" sein und als AG z.B. "Turboprämien" anbieten und es allen, auch den älteren KollegInnen überlassen, ob sie eine Gesetzeslücke für sich nutzen möchten oder nicht. Dann muss aber auch JEDER AN etwaige Nachteile aus einer solchen Vereinbarung in Kauf nehmen!

Verachtenswert ist für mich, dass ein BR solche "Spar" Maßnahmen eines AG zu Lasten einer Solidargemeinschaft unterstützt und eine korrekte Sozialauswahl offensichtlich nicht gefragt ist!

Als langjähriges BRM solltest Du unabhängig davon wissen, was der § 15 Abs.1 KschG zur Kündigung eines ordentlichen BRM / zum nachwirkenden Kü´schutz aussagt.

Da scheinen bei Dir allerdings einige Wissenslücken zu bestehen. So ist Deine Aussage "bin aber seit 25 Jahren BRV, habe somit 2 Jahre ordentlichen Kündigungsschutz (§ 15 Abs.1 KSchG)" einfach nur FALSCH!
Die "Position" als BRV wird weder im KSchG noch im BetrVG in irgendeinster Weise berücksichtigt, was den Kü´schutz betrifft.

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