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Einhalten der Kündigungsfrist - Gilt diese Frist tatsächlich dann auch für den Arbeitnehmer?

B
Blacky
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, bin von einem Kollegen gefragt worden wie es ist mit der Kündigungsfrist aussieht. Bei uns im Manteltarifvertrag steht darin das der Arbeitnehmer und Arbeitgeber unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen kann. Bei einer Betriebszugehörigkeit von über 10 Jahren ist die Kündigungsfrist 6 Monate.

Gilt diese Frist tatsächlich dann auch für den Arbeitnehmer ???? Hat hier jemand Erfahrung.

Gruß Blacky

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Community-Antworten (3)

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pit47

25.10.2007 um 10:34 Uhr

Hallo Blacky, siehe § 622 BGB. Nach diesem Gesetz hätte der Kollege eine Kündigungsfrist von 4 Wochen, aber dieses kann durch einen Tarifvertrag anders vereinbart werden.

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Peanuts

25.10.2007 um 11:15 Uhr

"Gilt diese Frist tatsächlich dann auch für den Arbeitnehmer ?"

Der Kollege muss in seinen Arbeitsvertrag gucken! Es könnte z.B. festgehalten sein, dass die verlängerten Kündigungsfristen von beiden Seiten -Arbeitgeber & Arbeitnehmer- einzuhalten sind.

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Marcus

25.10.2007 um 11:21 Uhr

"Der Kollege muss in seinen Arbeitsvertrag gucken!"

Der wird vermutlich nur auf den TV verweisen.

Die genaue Formulierung im TV wäre interessant.

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