Urlaub/Elternzeit/Mutterschutz - Informationspflichten
Ein BR-Mitglied ist schwanger und nimmt erst ihren Resturlaub, geht dann nahtlos in Mutterschutz und anschließend in Elternzeit. Sie hat uns bereits schriftlich mitgeteilt, dass sie in dieser Zeit auch ihren BR-Sitz ruhen lassen will bzw aufgrund vorheriger Gründe verhindert ist. Für diesen Zeitraum übernimmt dann ein Ersatzmitglied das Mandat. Da es sich um eine längerfristige Vertretung handelt: welche Informationspflichten haben wir als BR ggü. der Belegschaft?
Wenn ein BR-Mitglied zB durch Krankheit für eine Sitzung verhindert ist, laden wir nur ein Ersatzmitglied ein, ohne darüber öffentlich zu informieren. Da es sich nun aber um einen Zeitraum von 1 1/2 Jahren handelt und wir aktuell auch die Betriebsvereinbarung überarbeiten, sollte die Belegschaft wissen, an wen sie sich wenden kann.
Ist eine gesetzliche Information vorgeschrieben oder spricht etwas gegen die Information?
Community-Antworten (2)
20.02.2023 um 10:44 Uhr
eine gesetzliche Verpflichtung gibt es nicht, aber es spricht nichts dagegen
20.02.2023 um 12:11 Uhr
Vorgeschrieben ist nichts. Ihr könnt aber ruhig informieren, dass die Belegschaft sich in der Zeit auch an die Vertretung wenden kann.
Verwandte Themen
Elternzeit für Männer - was gibt es zu beachten?
Älterwas haben Kollegen / MA bei der Beantragung der Elternzeit zu beachten bei der Beantragung ? Ich meine damit nicht alleine das Gesetz - was ich mir angeschaut habe - sondern eher Fallen oder Fehler
Urlaubskürzung in der Elternzeit ab Geburt oder ab Ende Mutterschutzfrist?
ÄlterHallo allerseits, als Arbeitnehmervertreter beschäftige ich mich derzeit intensiv mit der Frage der Urlaubsanspruchskürzung während der Elternzeit, die der Arbeitgeber für volle Kalendermonate vornehm
Betriebsratsamt während Elternzeit
ÄlterEin Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Stelle während Mutterschutz neu besetzt
ÄlterHallo, Derzeit befinde ich mich im Mutterschutz und habe zuvor eine Führungsposition in einem KMU (>1500 Mitarbeiter) besetzt. Gegen Ende meiner Schwangerschaft- ich habe bis zum Mutterschutz gearbeit
Beschäftigungsverbot, Elternzeit und BRV
ÄlterHallo zusammen. Ich hab schon einiges erlesen, dennoch möchte ich gezielt fragen. Ich habe den BR-Vorsitz und bin derzeit in einem Beschäftigungsverbot. Ich habe die BR Arbeit weiterhin ausgeführt un