Erstellt am 20.02.2023 um 07:46 Uhr von BoomBoss69
Gibt es eine beiderseitige Tarifbindung (AN und AG)?
Falls nein, können AG + AN u.U. frei verhandeln. Falls ja, gibt es im TV eine Öffnungsklausel zur Arbeitszeit? Falls nicht, ist die BV möglicherweise schon hinfällig. Warum stimmt der BR Veträgen mit 39,5h zu? Wenn Tarifbindung besteht, gibt der Tarifvertrag üblicherweise Auskunft zur Verjährung von Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis. Diese müsste dann der einzelne AN konkret formulieren und beim AG anmahnen (rechtssicher formulieren). Hier wären "zu viele" Stunden geleistet wurden, da müsste ebenso der Tarifvertrag Auskunft geben, wie dort zu verfahren ist. Wenn hier AVs entgegen eines gültigen Tarifvertrages abgeschlossen wurden, würde ich die Gererkschaft mit ins Boot holen.
LG BB
Erstellt am 20.02.2023 um 17:43 Uhr von KarstenB.
Vielen Dank für schnelle Antwort. Es besteht Tarifbindung für den AG, in der Gewerkschaft ist m. Wissens keiner der AN, im AV wird auf den bestehenden Manteltarifvertrag verwiesen. Werde mir nun zunächst die BV aushändigen lassen und ggfls. das Thema Öffnungsklauseln erfragen. Vielleicht kommt so etwas Licht ins Dunkel...