Guten Abend, in unserer Genossenschaft galt bis vor ca. 12 Jahren eine tarifliche, wöchentliche AZ von 37 Stunden. Über eine Betriebsvereinbarung wurde diese mit Zustimmung der überwiegenden Arbeitnehmer auf 38 Stunden erhöht. Bei neuen AN wird seit ca. 10 Jahren jedoch eine wöchentliche AZ von 39,5 Stunden vereinbart, ohne die tarifliche Entlohnung entsprechend anzupassen. D.h. ein "alter" AN enthält z.B. 3000€ für 38 Wochenstunden, während ein "neuer" AN dafür 39,5 Stunden leisten muss. Ist das rechtlich in Ordnung? Wenn nicht, wie sollte man hier vorgehen? Müssen nun Stunden oder Entlohnung angepasst werden? Können evtl. auch Forderungen für die Vergangenheit gestellt werden? Vielen Dank für eure Infos und/oder Erfahrungen.