Erstellt am 09.12.2020 um 16:05 Uhr von rtjum
Newsletter oder Flyer dürft ihr offiziell gar nicht geben denke ich. Nutzt die Betriebsversammlungen für kritisches Hinterfragen der Mehrheitsbeschlüsse des BR.
Macht sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von mit den MA sprechen.
Interessant finde ich die Unterstützung einer Liste der Gewerkschaft durch den AG.
Erstellt am 09.12.2020 um 16:07 Uhr von celestro
"Newsletter oder Flyer dürft ihr offiziell gar nicht geben denke ich."
Wie kommst Du auf die Idee?
@bibi13
Ich würde sagen ... wenn die GW-Liste sowas benutzen darf, dann dürft Ihr das jedenfalls auch.
Erstellt am 09.12.2020 um 16:32 Uhr von RudiRadeberger
Ich sehe den AG hier durchaus grundsätzlich mal im Hausrecht. Ist ja sein "Eigentum".
Für Öffentlichkeitsarbeit stehen außerdem Betriebsversammlungen, das "Aushangbrett" oder Betriebsrundgänge zur Verfügung. Im Übrigen kann der AN dort nämlich entscheiden, ob er teilnimmt, den Aushang liest oder sich beim Rundgang für ein Gespräch zur Verfügung stellt. Flyer in Postfächern oder Mails möchte er vielleicht gar nicht. Hat ja privat auch nicht jeder Lust auf Newsletter. Deswegen sind da ja auch entsprechende Hürden eingerichtet.
Erstellt am 09.12.2020 um 16:57 Uhr von celestro
Wieso "Flyer in Postfächern"? Die legt man aus und wer sich einen nehmen will, der macht das.
P.S. Ein Aushang ist ja quasi nichts anderes als ein Flyer ... nur das man ihn aufhängt.
"Ich sehe den AG hier durchaus grundsätzlich mal im Hausrecht. Ist ja sein "Eigentum"."
Warum muss der AG dann alle erforderlichen Dinge für die BR-Arbeit bezahlen? Warum muss er die Leute freistellen für die BR-Arbeit?
Sorry, aber wie man solche Ansichten haben kann, werde ich wohl nie verstehen ....
Erstellt am 09.12.2020 um 17:01 Uhr von RudiRadeberger
Vielleicht solltest du deinen Beißreflex kurz unterdrücken und die Dinge ruhig und sachlich betrachten. Du könntest auch Google bemühen und dir die LAG Urteile anschauen, die zu diesem oder zu ähnlich gelagerten Sachlagen ergangen sind.
Erstellt am 09.12.2020 um 18:10 Uhr von celestro
was für ein Beißreflex? *wunder*
Und der AG muss ne Menge Sachen bezahlen, wo er keinen Bock drauf hat. Darüber hinaus kenne ich Urteile, wo es "normale interne Kommunikationsmittel sind", die der AG dem BR dann auch zur Verfügung stellen muss. Wie man dann auf "ist ja sein Eigentum / Hausrecht" kommen kann, erschließt sich mir nicht.
Erstellt am 09.12.2020 um 18:30 Uhr von Dummerhund
Mal aus der Grundschule unter "Kommunikationsmittel" zusammen gefasst
Kommunikationsmittelhttps://www.betriebsrat.de/portal/betriebsratslexikon/Ö/oeffentichkeitsarbeit-des-betriebsrats.html
Erstellt am 10.12.2020 um 08:56 Uhr von rtjum
"Wie kommst Du auf die Idee?"
weil es hier nicht um offizielle Flugblätter usw des BR geht, sondern und die einer Liste des BR. und ich lese nirgendwo in dem Beitrag, dass der AG dass die andere Liste machen lässt, wenn dem so ist, dann hat natürlich auch die Minderheit ein Recht darauf.
"Warum muss der AG dann alle erforderlichen Dinge für die BR-Arbeit bezahlen? Warum muss er die Leute freistellen für die BR-Arbeit?"
Wie kommst Du bei der Fragestellung darauf, dass es BR-Arbeit ist?
Erstellt am 10.12.2020 um 08:58 Uhr von rtjum
@Dummerhund
der Link sagt doch einzig was über die Öffentlichkeitsarbeit des Gremiums aus, nicht darüber wie das einzelne Listen nach der Wahl machen dürfen.
Erstellt am 10.12.2020 um 10:29 Uhr von celestro
"Kann ich als einzelnes Betriebsratsmitglied den Betriebsrat in der Betriebsöffentlichkeit kritisieren?
Dem einzelnen Betriebsratsmitglied kommt daneben nicht nur das Recht zu, die Politik des Betriebsrates zu kontrollieren und zu überwachen. Im Rahmen der grundgesetzlich geschützten Meinungs- und Pressefreiheit steht es ihm daneben frei, jederzeit kritisch zur Politik der Führung des Betriebsrates in Form von Flugblättern und mit Redebeiträgen auf Betriebsversammlungen Stellung zu nehmen und Unterschriften für Petitionen zu sammeln. Einzige zu beachtende rechtliche Grenze ist hierbei, dass der Betriebsfrieden hierdurch nicht durch Beleidigungen oder Verleumdungen anderer konkret verletzt wird (LAG Hessen, Urteil vom 17.02.1997 – 11 Sa 1776/96, NZA-RR 1998, 17). Dieses Recht kann weder durch Arbeitsvertrag, Betriebsordnung oder durch Betriebsratsbeschlüsse aufgehoben oder beschränkt werden.
https://www.betriebsratsberater-berlin.de/aktuelles/achtung-der-rechte-von-minderheiten-im-betriebsrat.html"
Und wenn schon ein einzelnes BRM diese Rechte hat, dann natürlich auch eine ganze (Minderheiten-)Liste. Das der AG hier nicht einzelne Listen bevorteilen darf (oder andere benachteiligen), müssen wir hoffentlich nicht ernsthaft diskutieren.
Erstellt am 10.12.2020 um 10:57 Uhr von Dummerhund
@rtjum
Ich wollte jetzt eigentlich was anderes schreiben, aber verweise mal auf celestros Beitrag.
Erstellt am 10.12.2020 um 12:26 Uhr von rtjum
celestro, dass das grundsätzlich möglich ist, habe ich doch nie bestritten
"Newsletter oder Flyer dürft ihr offiziell gar nicht geben denke ich", offiziell also im Namen des BR dürfen die das nun mal nicht, daher habe ich im Nachsatz ja auch geschrieben
"Nutzt die Betriebsversammlungen für kritisches Hinterfragen der Mehrheitsbeschlüsse des BR.
Macht sonstige Öffentlichkeitsarbeit im Sinne von mit den MA sprechen."
Ich bin weiterhin nicht davon überzeugt, auch mit den zitierten Urteil, dass der AG die Ressourcen des Betriebes dafür zur Verfügung stellen muss es sei denn er macht das für alle.
Erstellt am 10.12.2020 um 13:22 Uhr von celestro
"Ich bin weiterhin nicht davon überzeugt, auch mit den zitierten Urteil, dass der AG die Ressourcen des Betriebes dafür zur Verfügung stellen muss es sei denn er macht das für alle."
Das würde im Umkehrschluss bedeuten ... die BRM müssten Newsletter etc. auf eigene Kosten "rausbringen"? Richtig?
Erstellt am 10.12.2020 um 13:42 Uhr von rtjum
wenn es um die Interessen einer Liste geht ja, es sei denn der AG steht das allen zu.
Veröffentlichungen des BR als Gremium natürlich nicht wenn Du das meinst
Erstellt am 10.12.2020 um 15:59 Uhr von Kjarrigan
so ich habe das Urteil mal gelesen.
Wie immer in Urteilen geht es auch hier um einen speziellen Einzelfall.
Grundsätzlich ist es einem BRM oder einer Liste möglich zu konkreten Themen Stellung zu beziehen.
"Auch ein einzelnes Betriebsratsmitglied ist aus konkretem betrieblichem Anlaß berechtigt, sich um mitbestimmungspflichtige Angelegenheiten mit einem Flugblatt an die Belegschaft zu wenden, wenn dadurch der Betriebsfrieden nicht konkret gefährdet wird (§ BETRVG § 74 BETRVG § 74 Absatz II 2 BetrVG). Eine auf solches Verhalten gegründete Abmahnung ist aus der Personalakte zu entfernen."
Daraus aber jetzt ein RECHT abzuleiten, als BRM oder "Liste" einen ständigen Newsletter und / oder ständigen Aushang / Informationsaustausch abzuleiten sehe ich nicht.
Daneben hat rtjum natürlich Recht indem er den Aspekt der Vergütung (Arbeitszeit) und kosten für solche Maßnahmen anspricht.
Der AG wird kaum verpflichtet sein einen "Kleinkrieg" unterschiedlicher Gruppierungen im BR zu finanzieren - (Vergütung und Kostenübernahme gibt es für notwendige BR Arbeit).
Erstellt am 10.12.2020 um 16:08 Uhr von celestro
"Der AG wird kaum verpflichtet sein einen "Kleinkrieg" unterschiedlicher Gruppierungen im BR zu finanzieren - (Vergütung und Kostenübernahme gibt es für notwendige BR Arbeit)."
Wieso interpretiert man hier einen "Kleinkrieg" herein? Wenn die große Liste einfach nur keinen Bedarf an einem Newsletter sieht, ist die Herausgabe durch die Kleinere doch noch lange kein "Kleinkrieg".
Erstellt am 10.12.2020 um 16:26 Uhr von Kjarrigan
weil der TE schreibt
Am Rande erwähnt: Der Arbeitgeber „unterstützt“ (um nicht zu sagen „kungelt“ in großem Maße) ausschließlich die Gewerkschafts-„Liste“…
und meistens weniger darum das die Mehrheit beschließt nee wir machen keine Öffentlichkeitsarbeit macht ihr 3 das doch wenn ihr wollt
Erstellt am 10.12.2020 um 16:40 Uhr von celestro
die Frage "welche Rechte haben die Listen" richtet sich doch aber nicht danach, ob zwischen Ihnen "Krieg herrscht" oder nicht ....
Erstellt am 10.12.2020 um 16:57 Uhr von Dummerhund
Ich wollte auch gerade schreiben, das der TE hier ja mit keinem Wort erwähnt hat das es um irgendeinen Kleinkrieg der beiden Listen geht. Das der AG in Gänze eine Liste lieber an seiner Seite sehen würde hat ja nichts damit zu tun das hier ein oder mehrere BRM´s hier MA informieren wollen. Warum und worüber darüber können wir nur die Glaskugel schwenken.
Erstellt am 10.12.2020 um 18:06 Uhr von bibi13
Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für die Rückmeldungen.
Mir geht es jedoch bei meiner Frage erst einmal nicht um die Kosten (für den Arbeitgeber), denn diese können von der (Minderheiten-)Liste selber getragen werden und darüber hinaus würde die Verteilung bzw. Versendung auch außerhalb der Arbeitszeit geschehen, so dass dem Arbeitgeber diesbezüglich keinerlei Kosten entstehen würden.
Vielmehr geht es mir um die Frage, ob das firmeneigene Kommunikationsmittel Outlook sowie die Nutzung der internen Postfächer zur Verteilung von Flyern, Newslettern etc. für die (Minderheiten-)Liste gestattet ist, oder ob der Arbeitgeber dieses verbieten kann, da hierfür kein Beschluss des BR-Gremiums vorliegt (dieser wird von der Minderheiten-Liste auch nicht erwirkt werden können...). Im Übrigen nutzt die Mehrheits-LIste diese beiden Verteilungswege ebenfalls gelegentlich, allerdings liegt hierfür dann ein Mehrheitsbeschluss des BR-Gremiums vor, so dass hier der Arbeitgeber keinerlei Handhabe hat.
Wie seht Ihr die Sachlage???
Ach ja, die (Minderheiten-)Liste will übrigens keinen "Kleinkrieg" führen, sondern lediglich das Recht der Mitarbeiter/-innen auf sachliche Informationen gewährleisten. Gelebte Meinungsvielfalt (selbstverständlich in sachlicher Weise) kann einem Unternehmen doch nur gut tun!
Erstellt am 10.12.2020 um 18:19 Uhr von Dummerhund
Mein Link oben sollte dir eigentlich die Antwort gegeben haben.
Und wenn das interne Kommunikationssystem vom BR schon genutzt wird, dann ist die Antwort doch schon da
Unabhängig davon wer in welcher Liste ist oder wie viele Listen es gibt. Jeder im Gremium das diese Plattform nutzen. Dazu bedarf es auch keinen Beschluss. Jedes BRM muss zu jeder Zeit zum Outlook haben. Ich würde sogar behaupten mit eigener Mail Addy und eigenem Zugangs Code. Als BRM würde ich eine Behinderung meiner BR Arbeit nach §23 BetrVG darin sehen wenn ich nicht die selben Rechte hätte wie der ein oder andere im Gremium. Und wie gesagt, zur Nutzung bedarf es keinen besonderen Beschluss des Gremiums.
Erstellt am 11.12.2020 um 08:23 Uhr von rtjum
Kleinkrieg weiß ich nicht, aber
"Meine Frage nun bezieht sich auf eine mögliche Öffentlichkeitsarbeit / Information der Mitarbeiter/-innen seitens der freien „Liste“ "
sagt für mich genau das aus, nämlich die Liste will ihre Sicht veröffentlichen, ob nun als Kleinkrieg oder tatsächlich objektiv können wir natürlich nur vermuten.
Edit: Als ich das hier geschrieben habe ich irgendwie die letzte Antwort von bibi noch nicht angezeigt bekommen---warum auch immer, so scheint die Antwort natürlich etwas daneben.
Erstellt am 11.12.2020 um 09:17 Uhr von rtjum
"sondern lediglich das Recht der Mitarbeiter/-innen auf sachliche Informationen gewährleisten."
dafür sieht der Gesetzgeber erstmal die 4 Betriebsversammlungen pro Jahr vor. Wenn ihr die macht, dann werden die MA ja "ausreichend" informiert. Die "" habe ich gemacht weil die die Informationen natürlich nur so gut sind wie derjenige der sie weitergibt es will.
Wieso macht ihr nicht einfach mal und schaut wie der AG und die Kungelliste reagieren?
solange ihr sachlich und objektiv berichtet kann der AG euch doch maximal eine weitere Nutzung ohne Beschluss des Gremiums verbieten. Minderheiten haben es leider auch in vielen anderen Bereichen der Gesellschaft nicht leicht. Und wenn ihr keine Betriebsversammlungen macht dann sucht euch genügend Mitsteiter um das Gremium aufzulösen und Neuwahlen zu machen. Dabei solltet ihr euch aber auch sicher sein, dass die Belegschaft die Dine auch so sieht wie ihr sonst könnte es passieren dass ihr bei einer Neuwahl abgestraft wedet.