Hallo zusammen,

unser BR besteht mehrheitlich aus einer Gewerkschafts-„Liste“, daneben – als Minderheit – aus einer freien „Liste“ (in der es im Übrigen auch Gewerkschaftsmitglieder gibt).

Meine Frage nun bezieht sich auf eine mögliche Öffentlichkeitsarbeit / Information der Mitarbeiter/-innen seitens der freien „Liste“ – ohne einen Beschluss des BR-Gremiums, den es aufgrund der Mehrheitsverhältnisse auch nie geben wird:

Bedarf es der Zustimmung des Arbeitgebers, wenn für die Öffentlichkeitsarbeit – also für die Verteilung von Newslettern, Flyern etc. an die Belegschaft – die internen Postfächer sowie das firmeneigene Outlook-Programm genutzt werden?

Kann es ohne dessen Zustimmung möglicherweise zu (rechtlichen) Problemen kommen?

Am Rande erwähnt: Der Arbeitgeber „unterstützt“ (um nicht zu sagen „kungelt“ in großem Maße) ausschließlich die Gewerkschafts-„Liste“…