BRV und Schriftverkehr
Moin zusammen, mal wieder eine Frage: Wir (5er Gremium) haben zur zeit ziemlich viele offene Baustellen. wir haben die einzelnen Aufgaben jetzt den einzelnen Gremiumsmitglieder zugewiesen. Es entsteht natürlich jede Menge Schriftverkehr. Muss das alles über meinen Schreibtisch bzw. mit meine Unterschrift als BRV versehen werden oder kann ein BR-Mitglied, das mit einer Aufgabe betraut ist, auch mal mit "Im Auftrag" oder so unterschreiben? Wie ist das bei Euch geregelt. Bedanke mich schon mal für die Informationen Gruss an alle
Community-Antworten (4)
13.07.2016 um 11:05 Uhr
Ihr könnt per Beschluss einem BR-Mitglied die Kompetenz verleihen, Anfragen zu einem bestimmten Thema selbst stellen zu dürfen (und dann natürlich auch zu unterschreiben).
13.07.2016 um 14:05 Uhr
Gironimo ... meinst Du nicht, daß sich das etwas mit § 26, 27 und 28 BetrVG beißt ?
13.07.2016 um 16:38 Uhr
Hallo Celestro, §27 Abs 3 "Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen"
13.07.2016 um 18:20 Uhr
Jo, das 5er Gremium ist mir irgendwie durchgeganggen. Thx Moorhuhn !
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