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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BRV und Schriftverkehr

S
sittingbull
Nov 2016 bearbeitet

Moin zusammen, mal wieder eine Frage: Wir (5er Gremium) haben zur zeit ziemlich viele offene Baustellen. wir haben die einzelnen Aufgaben jetzt den einzelnen Gremiumsmitglieder zugewiesen. Es entsteht natürlich jede Menge Schriftverkehr. Muss das alles über meinen Schreibtisch bzw. mit meine Unterschrift als BRV versehen werden oder kann ein BR-Mitglied, das mit einer Aufgabe betraut ist, auch mal mit "Im Auftrag" oder so unterschreiben? Wie ist das bei Euch geregelt. Bedanke mich schon mal für die Informationen Gruss an alle

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Community-Antworten (4)

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gironimo

13.07.2016 um 11:05 Uhr

Ihr könnt per Beschluss einem BR-Mitglied die Kompetenz verleihen, Anfragen zu einem bestimmten Thema selbst stellen zu dürfen (und dann natürlich auch zu unterschreiben).

C
celestro

13.07.2016 um 14:05 Uhr

Gironimo ... meinst Du nicht, daß sich das etwas mit § 26, 27 und 28 BetrVG beißt ?

M
Moorhuhn

13.07.2016 um 16:38 Uhr

Hallo Celestro, §27 Abs 3 "Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern können die laufenden Geschäfte auf den Vorsitzenden des Betriebsrats oder andere Betriebsratsmitglieder übertragen"

C
celestro

13.07.2016 um 18:20 Uhr

Jo, das 5er Gremium ist mir irgendwie durchgeganggen. Thx Moorhuhn !

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