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Betriebsrat schließt EntgeltBV mit GL

M
Merx
Feb 2023 bearbeitet

Hallo,

der Betriebsrat hat mit dem GF eine BV abgeschlossen, die regeln soll, dass bestimmte AN-Gruppen eine (Wechsel)Schichtzulage erhalten, obwohl Sie keine Schicht fahren.

Der AG ist aus dem AG-Verband ausgetreten und es gibt einen nachwirkenden Tarifvertrag, der diese Gruppe von der Zulage ausschließt.

Die BV widerspricht Paragraph 77 BetrVG, aber eigentlich schadet Sie keinem. Keiner bekommt weniger. Der AG meint, da er aus dem Verband ausgestiegen ist, dürfe er solche BVs abschließen. Bloss kann keiner den AG zur Zahlung mit so einer BV zwingen.

Es muss noch gesagt werden, dass der AG diese Zulage jahrelang auch dieser Gruppe gezahlt hat, aber seit 2 Monaten diese Gruppe von der Zulage ausgeschlossen haben und nun kommen die mit so einer BV.

Meine Frage. Was kann diese BV für AG und BV für Konsequenzen haben?

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Community-Antworten (2)

E
Eisfee

17.02.2023 um 22:13 Uhr

Da es die Mitarbeiter nicht schlechter stellt sollte es keine Konsequenzen geben. Allerdings ist diese BV absolut Freiwillig und der AG kann sie jederzeit kündigen. Denkt an die Nachwirkung eures Tarifvertrags, Arbeitgeber steigen nicht aus einem Verbund aus, weil dann alles viel besser für alle ist.

C
Catweazle

18.02.2023 um 02:26 Uhr

Das mit dem Paragraph 77 BetrVG hast du gut erkannt. Egal ob eine Tarifbindung besteht oder nicht die BV sollte unwirksam sein. Der Arbeitgeber könnte die Zahlung jederzeit einstellen wenn nicht eine andere Verpflichtung, wie betriebliche Übung, besteht.

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