W.A.F. LogoSeminare

Vereinfachtes Wahlverfahren - Wahlversammlung zur Wahl des BR

F
Frank31848
Apr 2022 bearbeitet

Ich suche Hinweise von Wahlvorstandsmitgliedern, die bereits im vereinfachten Wahlverfahren eine Wahl durchgeführt haben.

Im einstufigen vereinfachten Wahlverfahren, wenn z. B. ein BR bereits besteht und den Wahlvorstand bestellt, wird ja im Wahlausschreiben Ort, Tag und Uhrzeit der Wahlversammlung bekanntgegeben, § 31, Abs. 1 Nr. 11 WO.

Nun gibt es in manchen Kommentierungen den Hinweis bzw. Muster fürs Wahlausschreiben, dass statt Uhrzeit "Beginn und Ende" der Wahlversammlung angegeben werden soll. Beispiel: "Die persönliche Stimmabgabe zur Wahl des Betriebsrats findet in der zweiten Wahlversammlung am ………. von ………. bis ………. Uhr in Raum ………. /in den Räumen ………. statt."

Hier wird davon ausgegangen, dass ein fester Endzeitpunkt der Wahlversammlung besteht, bis zu die Wahlberechtigten noch Ihre Stimme abgeben können (also auch wenn sie verspätet eintreffen und nicht zu Beginn da sind).

In anderen Handlungsanleitungen wird entsprechend der Wahlordnung nur die Uhrzeit der Wahlversammlung benannt und die Wahl beginnt, bei bis zu 100 Wählern und zwei Wahlkabinen kann das ja 50 - 60 Minuten dauern, und wenn kein Wähler mehr in der Wahlversammlung / im Wahlraum ist, schließt der Wahlvorstand die Wahlversammlung.

  1. Wäre die erste Variante rechtskonform, obwohl sie nicht wörtlich der Wahlordnung entspricht (durch den Zeitraum von... bis... Uhr)?

  2. Wenn sie möglich ist, kann der WV doch sicherlich bei noch anstehenden Wählern vom Endzeitpunkt abweichen und sie erst nach der Wahl aller anwesenden Wählern schließen?

oder muss

  1. zwingend die zweite Variante gewählt werden, da nur sie dem Wortlaut der WO entspricht?

  2. Kann der Wahlvorstand eine "Mittagspause" beschließen, also die Wahlversammlung z. B. für 30 - 45 Min. unterbrechen, falls immer mindestens zwei WV-Mitgl. oder ein WV-Mitgl. und ein Wahlhelfer die Urne bewachen?

Hintergrund der Frage ist, ob ein Betrieb im Einzelhandel ( ca. 95 AN) mit Schichtwechsel um 14.00 Uhr z. B. A) - die Wahlversammlung festlegt auf 13 bis 15 Uhr B) - die Uhrzeit der Wahlversammlung auf 12.45 Uhr legt und 13.45 Uhr bis 14.15 Uhr eine Pause beschließt und nach dem letzten anwesenden Wähler die Versammlung schließt?

Wer hat Erfahrungen mit der Durchführung der Wahlversammlung zur BR-Wahl (nicht zur Wahl eines WV, das Verfahren kommt nicht zur Anwendung)?

Habt ihr Hinweise und Tipps, wie man es gestalten kann, dass möglichst auch ein Schichtwechsel abgedeckt wird?

Merci für Tipp.

41602

Community-Antworten (2)

D
dieschi

21.04.2022 um 17:20 Uhr

Wir sind ein Betrieb mit 3 Schichten (6-14/14-22/22-6) und bei uns werden die Zeiten der Stimmabgaben schon immer gesplittet. Die Stimmabgaben sind bisher immer von 9:30 - 11:30 dann von 13:30 bis 14:30 und die letzte von 21:30 - 22:30 Uhr gewesen. Somit besteht für alle Mitarbeiter die Möglichkeit ihre Stimme abzugeben.

Kannst ja schlecht von Nachtschichtlern z.b. verlangen das sie Morgens in die Firma kommen um zu wählen zumal Du ja, von ihrem Recht mal abgesehen, auch willst das sie wählen kommen.

Der Vorteil beim splitten ist auch das Du das Wahlbüro nicht permanent mit wartenden Mitarbeitern voll stehen hast, bei uns werden nämlich auch nur 2 Wahlkabinen eingerichtet ;)

C
celestro

21.04.2022 um 19:01 Uhr

@dieschi

Bei Euch geht es mEn nicht um das vereinfachte Wahlverfahren. Das ist eine völlig andere Baustelle.

@Frank31848

Ich würde sagen, man sollte deutlich machen, wann man wählen kann. Es sollte also definitiv auch eine "Endzeit" geben. Damit eben klar ist, bis wann man noch "eintreffen und wählen" kann. Sehe da auch keinen Unterschied bzw. die Sorge, nur die eine Variante könnte rechtskonform sein.

UND ... ich sehe auch keinen Schichtwechsel. Man kann doch die Leute nicht von der Versammlung ausschließen, nur weil die eine spätere Schicht haben. Also es sollte möglich sein, das ALLE Mitarbeiter diese Versammlung besuchen können. Habe mal vor einem Laden gestanden und da war ein Schild "heute geschlossen wegen Betriebsratswahl".

Keine Ahnung, ob man das so machen muss ... oder dieser Betrieb das so mit dem AG abgestimmt hat. Da sollte man vielleicht mal einen Fachmann fragen. Denn die Frage finde ich schon recht speziell.

Ihre Antwort