Erstellt am 10.07.2016 um 22:09 Uhr von gironimo
Das steht in der Satzung der Gewerkschaft. Aber mit der Elternzeit hat das wohl nicht viel zu tun. Das dürfte gehen.
Erstellt am 11.07.2016 um 11:03 Uhr von AlterMann
Hallo spiri,
ich kenne es so, dass die Mitglieder einer Tarifkommission für die Zeit der Sitzungen freigestellt werden, d.h., der Arbeitgeber zahlt den Lohn weiter.
Dies wäre in der Elternzeit nicht so, das Mitglied würde die Arbeit vermutlich rein ehrenamtlich machen.