Liebe Kollegen,
auf Arbeitnehmerseite sind bei uns drei Mitarbeiter in der Tarifkommission für Tarifverhandlungen zu einem Haustarifvertrag tätig. Im Rahmen dieser Tarifverhandlungen, muss die Gewerkschaft ihre Mitglieder befragen und das Verhandlungsmandat für die Richtung und Inhalte von ihren Mitgliedern einholen. Diese Befragung / Mandatseinholung findet an einem Tag außerhalb des Unternehmens statt und ist wegen der Schichtzeiten der zu befragenden Kollegen auf drei Zeitpunkte aufgeteilt (jeweils ca. 1 Stunde). Dafür ist ein Gewerkschaftssekretär und ein Tarifkommissionsmitglied verantwortlich. Unsere Personalabteilung steht auf dem Standpunkt, dass dies Gewerkschaftsarbeit und somit keine zu bezahlende Arbeitszeit ist (nicht auf Dienstgang ausloggen). Somit musste ein Mitglied der Tarifkommission zur Wahrnehmung dieser Termine Urlaub (bzw. Gleitzeit) in Anspruch nehmen. Ist die Betrachtung unserer Personalabteilung richtig (Arbeit der Tarifkommission vs. Gewerkschaftsarbeit)? Gibt es einen Rechtsanspruch, dass dies als Arbeitszeit zu werten ist?
Viele Grüße
Uwe