Arbeit der Tarifkommission oder Gewerkschaftsarbeit?
Liebe Kollegen, auf Arbeitnehmerseite sind bei uns drei Mitarbeiter in der Tarifkommission für Tarifverhandlungen zu einem Haustarifvertrag tätig. Im Rahmen dieser Tarifverhandlungen, muss die Gewerkschaft ihre Mitglieder befragen und das Verhandlungsmandat für die Richtung und Inhalte von ihren Mitgliedern einholen. Diese Befragung / Mandatseinholung findet an einem Tag außerhalb des Unternehmens statt und ist wegen der Schichtzeiten der zu befragenden Kollegen auf drei Zeitpunkte aufgeteilt (jeweils ca. 1 Stunde). Dafür ist ein Gewerkschaftssekretär und ein Tarifkommissionsmitglied verantwortlich. Unsere Personalabteilung steht auf dem Standpunkt, dass dies Gewerkschaftsarbeit und somit keine zu bezahlende Arbeitszeit ist (nicht auf Dienstgang ausloggen). Somit musste ein Mitglied der Tarifkommission zur Wahrnehmung dieser Termine Urlaub (bzw. Gleitzeit) in Anspruch nehmen. Ist die Betrachtung unserer Personalabteilung richtig (Arbeit der Tarifkommission vs. Gewerkschaftsarbeit)? Gibt es einen Rechtsanspruch, dass dies als Arbeitszeit zu werten ist? Viele Grüße Uwe
Community-Antworten (1)
29.04.2013 um 11:18 Uhr
Unsere Personalabteilung steht auf dem Standpunkt, dass dies Gewerkschaftsarbeit und somit keine zu bezahlende Arbeitszeit ist (nicht auf Dienstgang ausloggen).
Womit Eure PA erstmal grundsätzlich recht hat...
Ist die Betrachtung unserer Personalabteilung richtig (Arbeit der Tarifkommission vs. Gewerkschaftsarbeit)?
Kommt drauf an... Was steht in eurem bisherigen Tarifvertrag?
Gibt es einen Rechtsanspruch, dass dies als Arbeitszeit zu werten ist?
Wenn ihr in den abzuschließenden TV reinverhandelt, dass die wegen Mitarbeit in der TK ausgefallene ArbZ trotzdem vom ArbGeb bezahlt wird... Ansonsten bei der Gewerkschaft nachfragen: Es gibt auch die Variante "unbezahlte Freistellung vom ArbGeb und die GEW zahlt den ausgefallenen Lohn". Da die das auch nicht zum allerersten Mal machen, kennen die sich damit bestens aus.
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