Erstellt am 22.02.2012 um 15:19 Uhr von kunzundhinz
Neue ArbV kann weder AG verordnen noch BR zustimmen das angenommen werden muss.
Man sollte auch stets vorsichtig sein mit neuen ArbV, denn es kommt oft negatives. Sofern es eine Gewerkschaft gibt also tarifiertes Unternehmen müssten ehe diese beteiligt werden. Weiter sollte man vor Unterschrift den neuen ArbV von einem Anwalt oder GEW prüfen lassen ob man sich nicht verschlechtert.
Wenn der AG AN umgruppiert ist selbstverständlich der BR dabei. Aber auch er sollte sich dann sofern er das Fachwissen nicht hat beraten lassen
Erstellt am 22.02.2012 um 15:32 Uhr von Lernender
Schau dir mal § 87 Satz 1 Abs.10 an.
Erstellt am 22.02.2012 um 16:24 Uhr von gironimo
Bist nur Du neu oder der ganze BR. Wenn der ganze BR neu ist:
Ich würde dem AG deutlich machen, dass er mit seinem Vorhaben warten soll, bis Du wenigstens ein Einführungsseminar und ein Seminar zum Thema Entgeltsysteme oder ähnliches gemacht hast.
Auf jedem Fall solltest Du auf die Mitbestimmung (siehe Lernender) verweisen und auch auf § 99 BetrVG. Demnach muß der BR auch bei jeder Ein- oder Umgruppierung gehört werden.
Da bei mitbestimmungspflichtigen Dingen der AG nicht einseitig sein Ding durchziehen kann, wird er wohl warten müssen, bis der BR fit ist.
Auf jedem Fall sollte er mit den neuen Verträgen (die bei einer BV eher überflüssig sein dürften) warten, bis Einigung erzielt wurde
Erstellt am 22.02.2012 um 17:02 Uhr von Meerli
Für mich sieht das ganz schön link aus. Warum werden nicht nur Änderungen zum bestehenden AV gemacht, sondern gleich neue AV? Seid vorsichtig, mit so einem Trick wurde schon so mancher MA aus einem geltenden Tarifvertrag gekickt. Ihr könnt nur warnen, dass keiner neue AV unterschreibt. Meist werden die MA mit Bestandsschutz geködert- also Vorsicht und jeder sollte vor Unterzeichnung seinen Vertrag von einem Sachverständigen durchsehen lassen.