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neue Gehaltsstrukturen

K
kruemelchen
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin frisch gewählter Betriebsrat. Nun stellt sich mir folgende Frage: Die Geschäftsführung plant allen Gelhaltsempfängern neue Arbeitsverträge anzubieten welcher eine Eingruppierung in eine bestimmte Gehaltsklasse (welche es bis dato noch nicht gegeben hat) beinhaltet. In wieweit kann oder muss der Betriebsrat dieser Eingruppierung zustimmen? Was kann ich von der Geschäftsführung verlangen? Mir ist z.B. die Aufschlüsselung der einzelnen Gehaltsklassen unbekannt noch weiß ich nach welchen Kriterien die einzelnen Mitarbeiter den Gehaltsklassen zugeordnet werden.

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Community-Antworten (4)

K
kunzundhinz

22.02.2012 um 16:19 Uhr

Neue ArbV kann weder AG verordnen noch BR zustimmen das angenommen werden muss.

Man sollte auch stets vorsichtig sein mit neuen ArbV, denn es kommt oft negatives. Sofern es eine Gewerkschaft gibt also tarifiertes Unternehmen müssten ehe diese beteiligt werden. Weiter sollte man vor Unterschrift den neuen ArbV von einem Anwalt oder GEW prüfen lassen ob man sich nicht verschlechtert.

Wenn der AG AN umgruppiert ist selbstverständlich der BR dabei. Aber auch er sollte sich dann sofern er das Fachwissen nicht hat beraten lassen

L
Lernender

22.02.2012 um 16:32 Uhr

Schau dir mal § 87 Satz 1 Abs.10 an.

G
gironimo

22.02.2012 um 17:24 Uhr

Bist nur Du neu oder der ganze BR. Wenn der ganze BR neu ist:

Ich würde dem AG deutlich machen, dass er mit seinem Vorhaben warten soll, bis Du wenigstens ein Einführungsseminar und ein Seminar zum Thema Entgeltsysteme oder ähnliches gemacht hast.

Auf jedem Fall solltest Du auf die Mitbestimmung (siehe Lernender) verweisen und auch auf § 99 BetrVG. Demnach muß der BR auch bei jeder Ein- oder Umgruppierung gehört werden.

Da bei mitbestimmungspflichtigen Dingen der AG nicht einseitig sein Ding durchziehen kann, wird er wohl warten müssen, bis der BR fit ist.

Auf jedem Fall sollte er mit den neuen Verträgen (die bei einer BV eher überflüssig sein dürften) warten, bis Einigung erzielt wurde

M
Meerli

22.02.2012 um 18:02 Uhr

Für mich sieht das ganz schön link aus. Warum werden nicht nur Änderungen zum bestehenden AV gemacht, sondern gleich neue AV? Seid vorsichtig, mit so einem Trick wurde schon so mancher MA aus einem geltenden Tarifvertrag gekickt. Ihr könnt nur warnen, dass keiner neue AV unterschreibt. Meist werden die MA mit Bestandsschutz geködert- also Vorsicht und jeder sollte vor Unterzeichnung seinen Vertrag von einem Sachverständigen durchsehen lassen.

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