Erstellt am 08.07.2016 um 12:19 Uhr von titapropper
§ 29 Einberufung der Sitzungen Betriebsverfassungsgesetz
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(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
(4) Der Arbeitgeber nimmt an den Sitzungen, die auf sein Verlangen anberaumt sind, und an den Sitzungen, zu denen er ausdrücklich eingeladen ist, teil. Er kann einen Vertreter der Vereinigung der Arbeitgeber, der er angehört, hinzuziehen.
So und nicht anders..... wenn ihr ein 3erBR seid dann sind die Beiden ein Viertel. Da ihr aber ein 9er Gremium seid....
Erstellt am 08.07.2016 um 12:57 Uhr von Handballfreund
@titapropper, spielt es auch eine Rolle, dass eine der beiden Antragsteller sagt, ja sie möchte eine außerordentliche, aber sie kann nicht teilnehmen, weil sie arbeiten muss. Das sieht für mich so aus, als wenn sie ausdrücken will, ja das ist ein "heißes" Thema, aber ich möchte mich da raushalten.
Erstellt am 08.07.2016 um 13:01 Uhr von titapropper
Hier spielt nur ein Viertel des BR eine Rolle oder das Verlangen des ArbG- sonst Nichts.
Erstellt am 08.07.2016 um 15:31 Uhr von gironimo
so ist es. Der TOP muss auf die Tagesordnung.
Ich bin im Übrigen der Meinung, dass es demokratische Gepflogenheit sein sollte, alle Themen auf die Tagesordnung zu setzen, die im Raum stehen - abgelöst von Formvorschriften.
So mache ich das jedenfalls - und je nach Dringlichkeit auch mit einer zusätzlichen Sitzung.
Erstellt am 09.07.2016 um 08:04 Uhr von BloodyBeginner
...da sie arbeiten muss - ist aber kein Verhinderungsgrund. BR Arbeit geht vor arbeitsvertraglichen Verpflichtungen.
Ansonsten bei uns im Gremium kann man mit dem Vorsitzenden reden, der setzt auch Dinge auf die Tagesordnung ohne Mindestanforderungen von Mitgliedern.
Erstellt am 10.07.2016 um 10:49 Uhr von Hoppel
@ gironimo
"Der TOP muss auf die Tagesordnung."
Soso ... vielleicht solltest Du mal Deinen Taschenrechner bemühen und auch noch nachlesen, dass in solchen Fällen auf die NÄCHSTE VOLLE Zahl gerundet werden muss!
Zwei von neun BRM sind jedenfalls ganz sicher nicht ein Viertel des BR-Gremiums; entsprechend
MUSS ein BRV den TOP sicher nicht auf die Tagesordnung setzen oder zu diesem Punkt eine Sitzung einberufen!
"Ich bin im Übrigen der Meinung, dass es demokratische Gepflogenheit sein sollte, alle Themen auf die Tagesordnung zu setzen, die im Raum stehen - abgelöst von Formvorschriften."
Demokratisch wäre es, wenn die mehrheitliche Meinung akzeptiert wird und dieser Antrag wird ja noch nicht einmal vom erforderlichen Quorum gem. § 29 Abs.3 BetrVG unterstützt!
Abgesehen davon wird die Tagesordnung einer BR-Sitzung vom BRV bereits per Gesetz ganz undemokratisch erstellt: "Die weiteren Sitzungen beruft der Vorsitzende des Betriebsrats ein. ER SETZT DIE TAGESORDNUNG FEST und leitet die Verhandlung."
Mal ganz abgesehen davon, dass es der reinste Irrwitz wäre, ALLE Themen auf eine Tagesordnung zu setzen, die im Raum stehen. Das hat mit effizienter und effektiver BR-Arbeit
wenig bis nichts zu tun!
@ Handballfreund
" reicht der Antrag dieser zwei bei einem neuner Gremium aus? " >> Nein!
Erstellt am 11.07.2016 um 09:38 Uhr von celestro
"Mal ganz abgesehen davon, dass es der reinste Irrwitz wäre, ALLE Themen auf eine Tagesordnung zu setzen, die im Raum stehen. Das hat mit effizienter und effektiver BR-Arbeit
wenig bis nichts zu tun!"
Laß doch bitte so unsinnige Pauschalisierungen. Es gibt mehr als genügend Firmen, da hat man durchaus die Zeit, sich mit allen Themen zu beschäftigen.
Ansonsten ... der TOP muss NICHT drauf (man sollte aber schauen, ob man den nnicht trotzdem behandeln kann). Und zusätzlich sollte der BRV mal den BRM klar machen, das es eine Pflicht ist, zu den Sitzungen zu kommen.