Hallo,
ich bräuchte mal zu folgender Frage eine Antwort.
5 unserer Mitarbeiter haben in 2015 eine Weiterbildung gemacht, die eine Höhergruppierung nach sich zieht. Die Prüfung war im Januar 2016 und wurde der GL so auch mitgeteilt. Die Mitarbeitr wurden dann im März hochgruppiert, waren aber der Meinung, das sie bereits im Januar hätten umgruppiert werden müssen. Nach unserer Ansicht greift §4, Absatz7 Entgelttarifvertrag in diesem Fall. Diie Geschäftsleitung behauptet nun, §4 Absatz 10 wäre hier relevant.
Wer weiß eine Antwort?