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Höhergruppierung nach Weiterbildung

B
blocksberg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bräuchte mal zu folgender Frage eine Antwort. 5 unserer Mitarbeiter haben in 2015 eine Weiterbildung gemacht, die eine Höhergruppierung nach sich zieht. Die Prüfung war im Januar 2016 und wurde der GL so auch mitgeteilt. Die Mitarbeitr wurden dann im März hochgruppiert, waren aber der Meinung, das sie bereits im Januar hätten umgruppiert werden müssen. Nach unserer Ansicht greift §4, Absatz7 Entgelttarifvertrag in diesem Fall. Diie Geschäftsleitung behauptet nun, §4 Absatz 10 wäre hier relevant. Wer weiß eine Antwort?

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Community-Antworten (3)

A
AlterMann

08.07.2016 um 13:18 Uhr

Hallo blocksberg, welcher Entgelttarifvertrag gilt denn bitte bei Euch?

G
gironimo

08.07.2016 um 13:24 Uhr

Bei tariflichen Auslegungsfragen würde ich immer bei der Gewerkschaft nachfragen, die den Tarif abgeschlossen hat.

N
nicoline

08.07.2016 um 18:21 Uhr

Wie soll man denn eine Antwort wissen, wenn man weder den Wortlaut der angegebenen Paragraphen kennt noch nach dem TV googlen kann, weil du ihn nicht benennst? Glaskugellesen und Hellsehen gehört nicht in ein Forum und Rätselraten auch nicht

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