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Teilzeitangestellte - welche Rechte haben Teilzeitmitarbeiter ?

U
Ursel
Jan 2018 bearbeitet

Ich möchte Euch fragen wie Ihr Teilzeitbeschäftigte einteilt. Müssen sie so kommen wie sie von den Vorgesetzten eingeteilt werden oder können sie Wünsche äußern. Hat ein Teilzeitmitarbeiter/in , die jeden Monat neu eingeteilt wird ein Recht auf Wunscheinteilung soweit die betrieblichen Belange es zulassen????

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

15.04.2006 um 11:26 Uhr

Wünsche sollte man/frau sicherlich äussern, aber in erster Linie wird der Arbeitsvertrag eine entscheidende Rolle spielen:

  • Was steht dort zu den Arbeitszeiten drin?
  • Vielleicht arbeiten die Damen/Herren gemäß eines Arbeitsvertrages, der sogar die Kapazitätsorientierte Variable Arbeitszeit festschreibt.

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