Erstellt am 09.08.2013 um 11:41 Uhr von thomasi
Kommt darauf an was wie dazu im TV geregelt ist. In diesem dem Urteil zu Grunde liegenden TV war es positiv geregelt. http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2005/kuerzung-von-sonderverguetungen-wegen-krankheit-12-2005.php
Erstellt am 09.08.2013 um 12:49 Uhr von Katlmaxi
Es ist bei uns im av geregelt das wir das Geld erhalten. Das BGA Urteil besagt auch das das gezahlt werden muss wenn es im av geregelt ist. Da das Urteil aber von 2009 ist bin ich nicht ganz sicher ob es noch aktuell ist.
Erstellt am 09.08.2013 um 14:34 Uhr von ickederdicke
Schau mal hier, EU GH Urteil :
http://www.hensche.de/Urlaub_Dauerkrankheit_Urlaub_bei_Dauerkrankheit_verfaellt_nach_15_Monaten_BAG_9AZR353-10.html
das verfallsdatum bekommt bei länger Kranken MA einen Aufschub von plus 15 Monaten
Erstellt am 09.08.2013 um 17:51 Uhr von thomasi
ickederdicke, da geht es um dem Urlaub nicht den ggf bestehenden Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld
Erstellt am 09.08.2013 um 17:59 Uhr von Hoppel
@ Katlmaxi
Warum fragst Du überhaupt, wenn in Eurem AV der Anspruch bereits geregelt ist. Dann kann doch nur der AG der richtige Ansprechpartner sein.
Auch kann Dir hier überhaupt keine vernünftige Antwort gegeben werden, da die konkrete Regelung des AV nicht bekannt ist.
BTW ... Urteile haben kein Verfallsdatum. Außerdem ging es in diesem BAG Urteil um einen Urlaubsgeldanspruch der im MTV geregelt ist!!!
Erstellt am 10.08.2013 um 12:24 Uhr von Charlys
Hoppel, leider dieses mal nicht ganz richtig. Urteile haben zwar idR kein Verfalldatum, können aber durch neue bzw höhere Entscheidungen aufgehoben werden. Also ein Rechst/ Urteilsstand von vor Jahren muss nicht mehr stimmen. Auch können und werden sogar BAG Entscheidungen entwerder von anderen Senaten oder durch neue geänderte Rechtsprechung "aufgehoben"
Erstellt am 10.08.2013 um 13:26 Uhr von Watschenbaum
auch wenn der Verdacht besteht, daß bei manchen Fragen etwas anderes gemeint ist, als gefragt wird, muß man halt erstmal annehmen, daß es um das "Gefragte" geht
ein Anspruch auf "Urlaubsgeld" ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag und den damit einhergehenden Ausschlußfristen bzw. der gesetzlichen Verjährung
und über diesen Umstand hat das BAG garantiert nicht grundsätzlich geurteilt, weder 2009 noch später,
da diese Sachlage unstrittig ist
sollte es um andere Punkte gehen (Urlaubsanspruch, Abgeltung etc.)
wäre ein entsprechender Hinweis durch den Fragesteller hilfreich