Urlaubsgeldanspruch trotz längerer Krankheit
Hat man Urlaubsgeldanspruch trotz längerer Krankheit (November 12-Juni 13) habe ein BAG Urteil dazu von 2009 gefunden. Ist das noch aktuell?
Community-Antworten (7)
09.08.2013 um 13:41 Uhr
Kommt darauf an was wie dazu im TV geregelt ist. In diesem dem Urteil zu Grunde liegenden TV war es positiv geregelt. http://www.arbeitsrecht.de/newsletter/archiv/2005/kuerzung-von-sonderverguetungen-wegen-krankheit-12-2005.php
09.08.2013 um 14:49 Uhr
Es ist bei uns im av geregelt das wir das Geld erhalten. Das BGA Urteil besagt auch das das gezahlt werden muss wenn es im av geregelt ist. Da das Urteil aber von 2009 ist bin ich nicht ganz sicher ob es noch aktuell ist.
09.08.2013 um 16:34 Uhr
Schau mal hier, EU GH Urteil : http://www.hensche.de/Urlaub_Dauerkrankheit_Urlaub_bei_Dauerkrankheit_verfaellt_nach_15_Monaten_BAG_9AZR353-10.html das verfallsdatum bekommt bei länger Kranken MA einen Aufschub von plus 15 Monaten
09.08.2013 um 19:51 Uhr
ickederdicke, da geht es um dem Urlaub nicht den ggf bestehenden Anspruch auf das zusätzliche Urlaubsgeld
09.08.2013 um 19:59 Uhr
@ Katlmaxi
Warum fragst Du überhaupt, wenn in Eurem AV der Anspruch bereits geregelt ist. Dann kann doch nur der AG der richtige Ansprechpartner sein.
Auch kann Dir hier überhaupt keine vernünftige Antwort gegeben werden, da die konkrete Regelung des AV nicht bekannt ist.
BTW ... Urteile haben kein Verfallsdatum. Außerdem ging es in diesem BAG Urteil um einen Urlaubsgeldanspruch der im MTV geregelt ist!!!
10.08.2013 um 14:24 Uhr
Hoppel, leider dieses mal nicht ganz richtig. Urteile haben zwar idR kein Verfalldatum, können aber durch neue bzw höhere Entscheidungen aufgehoben werden. Also ein Rechst/ Urteilsstand von vor Jahren muss nicht mehr stimmen. Auch können und werden sogar BAG Entscheidungen entwerder von anderen Senaten oder durch neue geänderte Rechtsprechung "aufgehoben"
10.08.2013 um 15:26 Uhr
auch wenn der Verdacht besteht, daß bei manchen Fragen etwas anderes gemeint ist, als gefragt wird, muß man halt erstmal annehmen, daß es um das "Gefragte" geht
ein Anspruch auf "Urlaubsgeld" ergibt sich aus Arbeits- oder Tarifvertrag und den damit einhergehenden Ausschlußfristen bzw. der gesetzlichen Verjährung
und über diesen Umstand hat das BAG garantiert nicht grundsätzlich geurteilt, weder 2009 noch später, da diese Sachlage unstrittig ist
sollte es um andere Punkte gehen (Urlaubsanspruch, Abgeltung etc.) wäre ein entsprechender Hinweis durch den Fragesteller hilfreich
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