Wie weit darf der BR die Geschäftsführung bei Problemen mit Mitrabeitern unterstützen?
In einer Abteilung in unserem Huas gibt es ein Problem mit einem Mitarbeiter. Es ist klar, das er auf seinem bisherigen Arbeitsplatz nicht mehr tragbar ist. Als seine direkte Kollegin sehe ich das absolut auch so und ein Gespräch mit der Geschäftsführung ist dringend notwendig. Als BR Vorsitzende habe ich allerdings gewisse Bauchschmerzen mit dieser Situation. Darf ein BR eine negative Gesprächsführung gegen eine Mitarbeiter unterstützen. Es wird nicht auf eine Kündigung hinauslaufen aber eine Neuschaffung eines Arbeitsfeldes nur für ihn steht im Raum. Von dieser Änderung wird gerade dieser Kollege der Erfahrung nach nicht begeistert sein. Ist es nicht Aufgabe von uns als BR diesen Mitarbeiter in seinen Belangen zu unterstützen oder kann der BR sich auch auf die UNterstützung der anderen direkten Kollegen beziehen?
Community-Antworten (14)
07.07.2016 um 12:55 Uhr
Hallo brchefin,
wenn es wirklich klar ist, dass der Kollege auf dem jetzigen Arbeitsplatz nicht tragbar ist, gibt es hier vermutlich gar keinen Interessenkonflikt: Dann (aber nur dann) sichert Ihr mit dem Gespräch zur Versetzung eher den Arbeitsplatz des einen Kollegen und die Arbeitszufriedenheit der anderen. Die weitere Frage wäre für mich, ob Ihr wirklich so genau wisst, dass der Kollege "nur" umgesetzt würde. Und wenn Du als BRV zugleich direkte Kollegin bist, würde ich die Federführung in dieser Sache innerhalb des BRs anders regeln.
07.07.2016 um 13:22 Uhr
Nicht mehr tragbar? Warum nicht? Was kann man tun, damit es anders wird - nicht nur disziplinarisch.
An erster Stelle würde ich erst einmal mit dem Kollegen selbst reden. Und wenn Du als dessen unmittelbarer Kollegin vielleicht doch "befangen" bist (die Gefahr sehe ich), solltest Du andere BR-Kollegen bitten, sich der Sache anzunehmen.
07.07.2016 um 13:31 Uhr
Will der AN denn bei dem Gespräch überhaupt ein BRM dabei haben? Und wenn ja welches? Ansonsten hat der Betriebsrat hier nichts zu suchen!
07.07.2016 um 13:36 Uhr
Andere BR Kollegen sind mit involviert. Ich führe diese Gespräche nicht alleine.
Es hat im Vorfeld schon Gespräche mit dem Mitarbeiter gegeben weil patintengefährdende Dinge passiert sind und auch schriftlich festgehalten wurden. Die soziale Einsicht des Mitarbeits ist nicht gegeben. Er hat kein Unrechtsbewusstsein. Das ist nicht nur meine befangene Meinung sondern wird von mehreren Seiten so bestätigt. Der kollege wird sich aber nicht anderweitig bewerben weil er vor kurzem eine Weiterbildung gemacht hat wo er sich eine gewisse Zeit dem Haus verpflichtet hat. Hier im Haus werden (bislang) keine Abmahnungen erteilt und auch nicht gekündigt. Für eine rechtskräftige Kündigung sehe ich auch nicht die nötigen Fakten schriftlich vorhanden.
Allerdings sehe ich es mittlerweile auch so das es nochmal ein Gespräch geben sollte. Mit PDL aber ohne Geschäftsführung.
07.07.2016 um 13:40 Uhr
Jetzt hast Du aber noch immer nicht geschrieben ob er den BR dabei haben möchte zur Unterstützung???? Ansonsten ist der Betriebsrat hier nicht gefragt!!!! Wenn der Kollege seine Vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht erbringt kann der AG ihn ja abmahnen oder kündigen und dann darf auch der Betriebsrat seine Arbeit machen.
07.07.2016 um 14:22 Uhr
Der kollege wird sich aber nicht anderweitig bewerben weil er vor kurzem eine Weiterbildung gemacht hat wo er sich eine gewisse Zeit dem Haus verpflichtet hat.
Wenn der AG ihn gerne "los hätte", soll er ihn halt aus der Verpflichtung nehmen! Vielleicht geht er ja dann von selbst?
07.07.2016 um 15:12 Uhr
Ich hab wohl mittlerweile verstanden, dass das nicht die Baustelle des Betriebsrats ist. Egal wie sehr wir als BR auch dem restliche Personal mit seiner Meinung zustimmen, dürfen wir dies nicht öffentlich tun sondern müssen immer hinter dem "Problemkollegen" stehen und ihn unterstützen. Dieser muss unsere Unterstützung auch erstmal anfragen. Ansonsten sollte der BR sich bi diesen disziplinarischen Angelegenheiten raushalten. Richtig?
07.07.2016 um 17:31 Uhr
Ja - ich würde mich da erst einmal heraus halten. Wenn selbst der AG nicht handelt!
Und ich gehe mal davon aus, dass die anderen Kollegen dir zwar so einiges gesagt haben, aber keine offizielle Beschwerde nach § 85 BetrVG formuliert haben.
07.07.2016 um 18:34 Uhr
Ein Seitenaspekt eines solchen "Problembären" ist, dass nicht nur er schutzwürdig ist, sondern u.U. auch seine Kollegen die Aufmerksamkeit des BR benötigen. Wenn nämlich dauernde krasse Fehlleistungen zu Lasten der Abteilung gehen, ist das für die anderen nur eine Weile witzig. Und dann ist Raushalten für den BR nicht mehr ganz leicht.
07.07.2016 um 20:06 Uhr
Nö, ich bin nicht unbedingt der Meinung, dass sich der BR hier raushalten sollte oder gar müsste. Wenn der Kollege, wie brchefin schreibt, tatsächlich Patienten gefährdet und auch bei Hinweis auf seine Verfehlung keine Einsicht zeigt, dann ist bei dem Kollegen/in der Abteilung/beim Arbeitgeber einiges im Argen. Das betrifft möglicherweise auch die Zukunft des Betriebs oder der Abteilung. Nein, als BRM würde ich mich da nicht raushalten, sondern versuchen, RECHTZEITIG das Problem zu beschreiben und eine Lösung zu suchen.
07.07.2016 um 21:06 Uhr
Das sollte er auch nicht! Denn gerade das bereits im Vorfeld tätig werden, macht doch die Tätigkeit eines BR erst wirklich sinnvoll.
"Ansonsten hat der Betriebsrat hier nichts zu suchen!" Sorry Moreno, aber da liegst du leider einwenig daneben.
Wenn hier einer Querschlägt, ist auch das eine Aufgabe eines BR (§ 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG). Und dieser ist natürlich dann auch bei den Konfliktgesprächen mit an Board. Ob es dem Betroffenen nun passt oder nicht. Es wäre auch schlecht und bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers, wenn sich die Tätigkeit eines BR hier nur auf die Behandlung einer dann ev. folgenden Kündigung beschränken würde.
07.07.2016 um 23:52 Uhr
Ach Ernsthaft spiel Du mal ruhig den Hilfssheriff vom AG, dass Du keine Ahnung von Betriebsratsarbeit hast stellst Du hier immer mehr unter Beweis!
08.07.2016 um 10:48 Uhr
Jeder outet sich halt so gut er kann. Und du machst das gerade sehr gut.
Aber etwas weniger den Beleidigten zu spielen und sich etwas mehr mit dem Thema zu befassen wenn man einen Widerspruch erfährt, hat auch noch keinem geschadet. Und Werturteile sollte man auch nur dort abgeben, wo man sie auch belegen kann. Hängt hiervon doch auch die eigene Glaubwürdigkeit sehr stark ab.
08.07.2016 um 19:43 Uhr
Dann schreib mal mit welchem Recht der Betriebsrat an einem Gespräch zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilnimmt wenn der AN den Betriebsrat nicht dabei haben will! Aber bitte nicht mit so viel heisse Luft sondern mit klaren Fakten und schreib bitte nicht wieder das sich dies aus dem 87 BetrVG ergibt das ist völliger Unsinn!
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