Wahlvorstand durch GBR
Hallo liebe Leute, hab da mal eine Frage, zu der ich nichts finden konnte. Drei Unternehmen haben mehrere Gemeinschaftsbetriebe in der Republik. Somit gibt es örtliche Betriebsräte und drei GBR.
Nun werden neue Gemeinschaftsbetriebe gegründet. Die sind natürlich erstmal ohne Betriebsrat. Zuständig für die Bestellung eines Wahlvorstandes wäre der GBR. Hier gibt es aber drei!
Wat nu?
Community-Antworten (3)
04.07.2016 um 18:04 Uhr
Mehrere Möglichkeiten:
- Ist schon klar welchem GBR die neuen Gemeinschaftsbetriebe zugehörig sein werden oder wird für diese ein vierter GBR vonnöten sein? Wenn ersteres ist natürlich der jeweils zukünftig zuständige GBR verantwortlich.
- Wenn nein wäre eigentlich der KBR zuständig. Da du diesen aber nicht erwähnt hast gehe ich davon aus das keiner existiert. Wenn dies der Fall bitte dringend Gründung nachholen. Oder wie regelt ihr Dinge die alle Gemeinschaftsbetriebe betreffen?
- Falls dies alles nicht hilft und ihr schnelle Abhilfe braucht ist bei Nichtexistenz eines KBR meiner Meinung nach der größte GBR zuständig (vertretene AN maßgebend).
Grüße Coolidge
05.07.2016 um 01:57 Uhr
Es werden neue Gemeinschaftsbetriebe gegründet? Durch Betriebsübergang?
Kannst du das näher beschreiben?
05.07.2016 um 10:25 Uhr
Es werden neue Gemeinschaftsbetriebe gegründet. Die dort neuen Stellen werden ausgeschrieben. Also kein Betriebsübergang.
Ein Konzern-BR hilft nicht weiter, da Gleichordnungskonzern. 2 GBR würden hiervon nicht erfasst. Aufgrund von dreifach Arbeitsverträgen sind alle GBR gleich groß.
Verwandte Themen
neuer GBR: Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt...
ÄlterDurch Unternehmensfusion haben wir nun ein Unternehmen mit zwei Standorten mit jeweils eigenem BR (1x 9BR-Mitglieder, 1x 3 BR-Mitglieder). Nun soll ein GBR gegründet werden und hierzu fand die kons
Ersatzmitglied im GBR
ÄlterHallo Ihr Wissenden, hab hier erneut ein Problem mit unserem GBR-V: Ein Kollege und ich sind GBR-Mitglieder. Nun ist Morgen GBR-Sitzung und mein GBR-Kollege hat Urlaub. Der GBR-V hat nun einen and
Genehmigung für AG ohne (GBR-)Beschluss möglich?
ÄlterHallo, die Geschäftsführung bittet den GBR um eine (geringfügige, sozusagen die Form betreffende) Änderung im Zusammenhang mit einer Anlage zu einer GBV, die (mittlerweile) zeitkritisch ist/geworden
GBR und Stimmengewichtung
ÄlterHallo Kollegen, ich habe eine Frage zu GBR und Stimmgewichtung. Durch verschiedene Firmenzukäufe ist unsere Firmenkonstellation etwas komplizierter. Seit kurzem gibt es je einen Betriebsrat an 2 Sta
BR Gründung seitens des GBR - muss der GBR darauf warten bis sich 3 Leute gefunden haben die sich an den GBR wenden um in dieser BR losen Filale einen BR zu errichten?
ÄlterHallo Guten Morgen, wir sind ein Filialunternehmen im Einzelhandel mit 16 Filialen. Im Stammsitz und 3 weiteren Filalen existiert bereits ein BR, und auch ein GBR: Nun meine Frage ist denn ein GBR