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Krankenschein auf Verlangen am 1.Tag?

G
Gaudi
Nov 2016 bearbeitet

Krankenschein schon am 1. Tag auf Verlangen des AG und kann das der Arbeitgeber für einen Teil der Belegschaft ohne den BR auch nur zu informieren einführen?

1.27207

Community-Antworten (7)

H
Hoppel

04.07.2016 um 00:26 Uhr

@ Gaudi

"kann das der Arbeitgeber für einen Teil der Belegschaft ohne den BR auch nur zu informieren einführen? "

Nein! Auch nicht ohne Zustimmung des BR; § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG lässt grüßen!

Siehe auch: LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 19.06.2012 - 3 TaBV 2149/11

P
Pickel

04.07.2016 um 00:57 Uhr

Gaudi hat hier zum Teil unrecht. In Einzelfällen ohne kollektivbezug gibt es kein Mitbestimmungsrecht.

G
gironimo

04.07.2016 um 01:08 Uhr

NaJa, ein Teil der Belegschaft sind für mich 》2 AN, also eben kollektiv.

E
Erbsenzähler

04.07.2016 um 08:43 Uhr

http://www.meyer-koering.de/de/meldungen/mitbestimmungsrechte-des-betriebsrats-bei-der-pflicht-zur-vorlage-einer-au-bescheinigung-am-ersten-krankheitstag-26-09-2013.1906/

@Gaudi Lies dir mal den oben stehenden Link durch. Da wird klar das Mitbestimmungsrecht des BRs aufgezeigt. Auch wenn die einzelnen MAs getrennt über einen Zeitraum aufgefordert werden.

P
Pickel

04.07.2016 um 10:18 Uhr

Gironimo, deine Milchmädchenrechnung "mehr als 2 = automatisch kollektiv" ist schlicht falsch.

E
Ernsthaft

04.07.2016 um 15:16 Uhr

Nein, das von giro hier aufgeführte ist so vollkommen richtig. Individuell = Einzahl Kollektiv = Mehrzahl - und die beginnt nunmal schon bei zwei (2) betroffenen.

Man könnte das sogar noch weiter führen und davon ausgehen, dass auch dann ein kollektiver Bezug vorliegt, wenn ein AG hier die Pflicht zur besonderen Begründung nicht nachkommt und dieses von einer Person generell fordert. Dann sind wir nämlich bei: „Könnte auch andere betreffen“

P
Pickel

04.07.2016 um 15:43 Uhr

Ernsthaft - du schreibst Quatsch.

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