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Krankenschein - ein Problem der GL?

M
motze
Jan 2018 bearbeitet

Nochmals Moin, AN Krankgeschrieben und hat Krankenschein mit Einschreiben der Firma zugeschickt.Jedoch hat die Firma seit kurzen ein Postfach was keiner wusste ( auch wir nicht )somit ist der Krankenschein noch nicht in der Personalabteilung der Firma angekommen.Der Mitarbeiter seit dem besagten Tag aber als unentschuldig geführt.Auf Anfrage wurde ihm gesagt das das Postfach noch nicht geleert wurde.AN hat jetzt Angst seinen Arbeitsplatz zuverlieren.Auf die Frage der GL warum er ihn nicht selber vorbei gebracht hat sagte er nur,das er es nicht schaffte,da ja er einen Arm im Gips hatt,somit auch nicht mit dem Auto fahren konnte(ca.60 km ).Wir der BR sagen und denken aber das dies ein problem der GL ist und nicht vom AN.Liegen wir damit falsch????

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Community-Antworten (6)

A
Aliosman

04.06.2007 um 14:14 Uhr

Hallo von Motze,

Sachverhalt den Du geschilderst rechtfertigt keine Kündungung durch den Arbeitgeber. Der Kollege hat ordnungsgemäß seine Arbeitsunfähigkeitsmelldung dem Arbeitgeber übermittelt. Er sollte den Einschreibebeleg gut aufbewahren.

M
motze

04.06.2007 um 14:21 Uhr

Hallo Aliosman,

Danke für deinen Rat.Genau dieses haben wir den Mitarbeiter auch schon gesagt und können ihn nochmals beruhigen.Es ist ja schön das wir, obwohl die GL es denkt, keine fehler machen!!!jedenfalls solche die einen AN den Job kosten können..

K
Kölner

04.06.2007 um 15:21 Uhr

@motze Hoffentlich ist der AN seiner Anzeigepflicht (der AU) nachgekommen.

A
Andre

04.06.2007 um 15:35 Uhr

Anzeigepflicht = Sofort bescheid geben, ich bin krank und gehe zum Arzt. Wenn vom Arzt krankgeschrieben wieder sofort bescheid geben (anrufen) ich bin krankgeschrieben bis dann und dann.

Nachweispflicht = Krankheit nachweisen durch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Diese innerhalb von (in der Regel) drei Tagen beim Arbeitgeber einreichen.

Andre

K
Kölner

04.06.2007 um 15:45 Uhr

@Andre Wenn schon so ausführlich, dann auch korrekt: Die Nachweispflicht der AU besteht in der Regel NACH 3 Tagen (also am vierten Tag) und ist im EntgFG geregelt.

B
Biggy

04.06.2007 um 17:33 Uhr

Im übrigen gilt ein Einschreiben als zugestellt, sobald es beim Adressat vom Briefträger eingeworfen,oder ins Postfach gelegt worden ist. Wenn dieses nicht täglich geleert wird ist das nicht das Problem vom AN. Kein AN ist verpflichtet seine AUB persöhnlich abzugeben.

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