Erstellt am 03.07.2016 um 07:54 Uhr von gironimo
Abgesehen davon, dass ich nur von 2 Wochen zusammenhängenden weiß, sollten auch 3 Wochen möglich sein, Offenbar plant euer AG zu wenig Personal ein.
Als BR solltet ihr euch dafür einsetzen, dass die AN ungehindert ihren Urlaub nehmen können.
Erstellt am 03.07.2016 um 08:00 Uhr von gironimo
Ergänzung: Paragraph 7 BURLG spricht von "sind mindestens. ....."
Erstellt am 03.07.2016 um 10:39 Uhr von HerrRossi
Vielen Dank schon mal ,
3 Wochen und mehr werden in der Regel auch versucht möglich zu machen und es wird auch fast immer eine Lösung gefunden.Oberster Grundsatz ist natürlich das alle individuellen Urlaubswünsche erfüllt werden.
Dennoch erfolgt immer wieder die Diskussion ob die 3 Wochen, von denen der für uns gültige MTV spricht ""..dabei soll ein Teilurlaub mindestens 3 Wochen sein... """ die freien Tage in dem Schichtplan beinhaltet.
Beziehen sich die 3 Wochen auf Werktage (bei uns Mo - Fr ) und die 3 Wochen sind erfüllt wenn z:b 7 freie Tage in der trotz Abwesenheit kein Urlaub genommen werden muss in dieser Zeit liegen ?
Wenn ich das nach BUrlG zugrunde lege das von min "12 Werktagen" spricht tendiere ich zu der Aussage das es im MTV um"" 3 Wochen Zeitwochen" geht. In den 3 Wochen ist es unerheblich wie viele Schichttage tatsächlich laut Schichtplan zu arbeiten wären.
Dem gegenüber steht die Meinung das z.B
2 Wochen Urlaub 1 Woche Freischicht 1 Woche Urlaub wie 3 Wochen Urlaub zu zählen sind da die 7 Freischichten Arbeitsfrei sind.
Was ist richtig ???
Wissen sollte man bei dem Schichtsystem vielleicht noch das vom Arbeitnehmer noch Bringschichten ( ca 20 p/a ) zu leisten sind. Diese Bringschichten die auch in dieser Freiwoche geleistet werden, werden meist genutzt um Urlaubs.- und Krankheitsvertretungen in anderen Schichtgruppen zu leisten.
Viele Grüße
Herr Rossi
Erstellt am 03.07.2016 um 12:27 Uhr von nicoline
HerrRossi,
ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man darauf kommen kann zu vermuten, dass mit dem Wort URLAUB freie Tage gemeint sein könnten. Urlaub ist Urlaub und frei ist frei. Hätten die Tarifvertragsparteien gewollt, dass freie Tage mit eingerechnet werden, hätten sie in den Redaktionsverhandlungen eine andere Formulierung beschließen müssen. Etwa so: Dabei soll eine arbeitsfreie Zeit von mindestens drei Wochen gewährt werden, die sich aus Urlaub und freien Tagen zusammensetzen kann. Das ist in eurem MTV nicht der Fall, es handelt sich um Urlaub und nichts anderes.
Erstellt am 03.07.2016 um 13:32 Uhr von Hoppel
@ HerrRossi
Ohne Kenntnis des MTV kann man nur im Nebeln stochern ...
Im Regelfall beinhaltet ein MTV auch Protokollnotizen, die Aufschluss geben könnten.
Aber wenn ein MTV greift, sollte die entsprechende Gewerkschaft Deine Frage beantworten können. Hast Du da schon mal nachgefragt?
Eines kann jedoch gesagt werden, nämlich dass eine Urlaubsgewährung während eines Schichtfrei nicht möglich ist, weil an AN an diesen Tagen keine Arbeitsleistung schulden und somit eine Befreiung von der Arbeitspflicht durch Urlaub nicht möglich ist (z.B. BAG, 9. 9. 2003 – 9 AZR 468/02).