Erstellt am 02.07.2016 um 18:17 Uhr von Hoppel
Mannomann ... wieviele Threads willst Du denn noch eröffnen?
Es kann doch nicht so schwierig sein, einfach nur auf NEUE ANTWORT zu klicken und dann seinen Text einzugeben!
@ gironimos Antwort ist da wo sie auch hingehört! In Deinem Thread mit der eigentlichen Fragestellung!
Erstellt am 02.07.2016 um 20:00 Uhr von gironimo
Ich habe selbst dann Bedenken, wenn der BR für sich selbst einen derartigen Beschluss fast.
Erstellt am 02.07.2016 um 20:46 Uhr von Challenger
Hallo Selly,
hier einige Fragen :
1. Aus wie vielen Mitgliedern besteht Euer BR ?
2. Aus wie vielen Mitgliedern besteht der GBR ?
3. Wurde von Euch ein Mitglied per Beschluß in den GBR entsandt ?
Erstellt am 04.07.2016 um 11:54 Uhr von celestro
§ 50 BetrVG regelt die Zuständigkeiten des GBR. Da steht natürlich nicht diese bestimmte Fallkonstellation drin. Aber es wird damit deutlich, daß der GBR nicht das Recht hat Dinge zu regeln, die der BR für sich selbst regeln kann.
Kannst gerne im Fitting mal den Kommentar nachlesen, aber viel "genauer" wirst Du es vermutlich nicht bekommen.