Wertung der Wahl, als erfolgreich, oder als nicht erfolgreich.
Der wahlvorstand hat übersehen dass ein kandidat nicht seine stützunterschriften abgegeben hat, er hat die liste "versehentlich weggeworfen. Ddie wahl startete, noch mit dem namen des kandidaten der die unterschriften nicht abgegeben hat. nachträglich sagt der kandidat er habe die unterschriften erhalten, man köne ja die betreffenden mitarbeiter fragen. Die betreffenden mitarbeiter bestätigen das sie die unterschrift geleistet haben.
Frage: ist der betreffende Kandidat gewählt? Eine Stimme hat er immerhin bekommen. Ist zudem noch Chef des Betriebes. Als leitender ist er nicht eingestuft worden. Oder ist er nicht gewählt weil die Kandidatur unheilbar fehlerhaft ist? Die verfügbaren drei Kandidaten sollten gemeinsam einen Dreier BR bilden. Nachrücker - Kandidaten gibt es nicht. Der betreffende Kandidat meint, sollte der Wahlvorstand mitteilen dass die Kandidatur unheilbar fehlerhaft sei, werde er die Wahl anfechten. Was ist zu tun? Nochmal wählen? Wenn ja, wie macht man das? Es gilt das vereinfachte Wahlverfahren.
Community-Antworten (3)
20.06.2006 um 11:18 Uhr
Gewählt ist er - bis ein Gericht anderes entscheidet. Der Fehler liegt eindeutig beim Wahlvorstand, der hätte den Kandidaten nicht zulassen dürfen. Jetzt hilft eigentlich nur noch die Wahlanfechtung innerhalb der Frist. So, wie Du den Fall schilderst, wäre die Wahl in der Tat unkorrekt.
Vielleicht kann man sich auch innerbetrieblich darauf verständigen, die Wahl vollständig zu wiederholen. Dazu treten die gewählten Betriebsräte am besten zurück. Zuvor sollten Sie einen Wahlvorstand bestellen .
21.06.2006 um 23:43 Uhr
Dank Dir für die Antwort! Wenn nicht alle gewählten zurücktreten funkioniert die Sache nicht , oder? Wenn z.B. nur zwei zurücktreten bliebe der eine übrige noch im Amt, und eine Neuwahl könnte nicht stattfinden , ja? Wenn wir nicht geschlossen zurücktreten, welche Auswirkung hat das auf die Wahl, wenn sie nicht angefochten wird? Kann der BR dann später z.B. wirksam gegenüber dem AG auftreten?
22.06.2006 um 00:51 Uhr
´@ Ola Wie bereits an anderer Stelle bemerkt, wird dieser Fehler nicht ausreichen, um die Nichtigkeit Eurer Wahl festzustellen! Und wenn Eure Wahl nicht angefochten wird, seid Ihr für die nächsten 4 Jahre im Amt!
Ansonsten siehe: BetrVG § 13 , Abs. 2
Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn 2. die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmitglieder unter die vorgeschriebene Zahl der Betriebsratsmitglieder gesunken ist, 3. der Betriebsrat mit der Mehrheit seiner Mitglieder seinen Rücktritt beschlossen hat,
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