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Antwort zum GBR Beschluss

S
Selly
Nov 2016 bearbeitet

sorry Leute ich kann leider nicht auf eure Antworten eingehen, da ich nicht reinkomme. Möchte nur sagen, ich habe den GBR Beschluss von 3,85 Std. Arbeitszeit noch nicht selbst gelesen, weiß aber, dass man uns von Seiten des AG bereits im letzten Monat lediglich diese Stundenzahl gutgeschrieben hat, bei einer 7,7 Std. Sitzung. Und ja, erstmal werden wir es jetzt schriftlich anfordern (für mich wäre ein solcher GBR ja total negativ gegenüber BR - Kollegen eingestellt, ers elbst dürfte dann ja auch nur diese Stundenzahl berechnen? Oder gibt es für Hauptberufliche wahrscheinlich andere Konditionen ? ). Einen Anwalt konsultieren, ja das ist der nächste Schritt. Wir treffen uns wieder am Dienstag. Danke für eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

02.07.2016 um 01:28 Uhr

Ich habe unten geantwortet.

C
Challenger

02.07.2016 um 14:42 Uhr

Tach auch Sally, Du hast bislang noch nicht klargestellt, ob es sich um einen Betriebsräteversammlung nach §53 BetrVG handelt, oder um eine Betriebsratssitzung des jeweils örtlichen BR'tes.

Wenn es nämlich um BR'sitzungen geht, hat der GBR über Anzahl und Dauer der Sitzungen überhaupt nichts zu entscheiden. Hier sind die einzelnen BR'te völlig autonom. Ein diesbe - züglicher,einschränkender Beschluß des GBR ist nichtig,mindestens jedoch rechtsunwirksam.

Wenn tatsächlich ein solcher Beschluß existiert, können der GBR und der AG diese gemeinsam in die Tonne kloppen. Selbst ein Beschluß, der eine Betriebsräteversammlung auf 3,5 Stunden beschränkt, halte ich für völlig abwegig und unangemessen.

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