Erstellt am 01.07.2016 um 07:37 Uhr von gironimo
Gehälter sind individuelle Ansprüche. Jeder für sich kann Zinsen oder Schadensersatz fordern. Aber am besten ist noch betriebliche Öffentlichkeitsarbeit.
Habt ihr einen Interessenausgleich und SozialPlan abgeschlossenen?
Erstellt am 01.07.2016 um 07:46 Uhr von celestro
@ gironimo
Der BR ist in der Mitbestimmung, wenn am KOLLEKTIVEN Auszahlungszeitpunkt etwas geändert werden soll, oder nicht ?
Erstellt am 01.07.2016 um 08:44 Uhr von Uebernahme
Nein wir haben nichts ausgehandelt, dies lief alles hinter verschlossenen Türen ab.
Ich wurde heute früh nur vom Produktionsleiter informiert mit den Löhnen und das es gestern angeblich einen Vorvertrag gegeben hat..
GF noch 3 Wochen im Urlaub, von der neuen Firma hab ich nur nebenbei gehört, Anfangs war eine andere Firma im Gespräch mit der es auch vorab Gespräche gegeben hat so wie es sich gehört.
Jetzt hat der Inhaber einfach verkauft an eine andere Firma von heut auf Morgen.
Wir vom BR hatten noch kein einziges Gespräch deshalb oder mit dieser Firma.
Es ist stand jetzt auch niemand im Haus der mir Antworten geben kann.
Wie sollten wir uns jetzt verhalten und was sollten wir unternehemen?
Erstellt am 01.07.2016 um 08:47 Uhr von Hoppel
@ Uebernahme
Bevor die KollegInnen ohne umfassende Kenntnis der Rechtslage dazu aufgerufen werden, die große Welle zu machen, sollte sich ein BR erstmal bei einem Rechtsanwalt erkundigen.
Es macht nämlich einen Unterschied, ob der Verzug um einen nicht erheblichen Zeitraum angekündigt worden ist oder nicht!
Neben § 614 BGB sind die §§ 286, 288 BGB zu beachten.
Wenn ich´s richtig verstanden haben, können jedoch seit 30.06.2006 ALLE AN im Falle einer verspäteten Lohn-/Gehaltszahlung grundsätzlich eine Pauschale in Höhe von 40 Euro verlangen!
Dass der Verzug angekündigt worden ist, dürfte m.E. keine Rolle spielen.