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Lohn wird verspätet bezahlt zwecks Übernahme

U
Uebernahme
Jan 2018 bearbeitet

Morgen zusammen,

wir haben gerade eine Übernahme vor uns.

gestern sind die Verträge usw unterschrieben worden.

Jetzt kommt der Betriebsleiter auf mich zu (GF und Co. alle im Urlaub) mit der Info, die Gehälter werden erst irgendwann nächste Woche bezahlt, normal ist der 28.!

Müssen wir dies einfach so hinnehmen oder können wir da etwas machen als BR?

Finde es eine Sauerrei, da wir eh am Mindestlohn hängen und jeder auf jeden Cent schauen muss, vorallem Miete usw.

Bitte um Rat von erfahrenen.

Danke und Gruß

96904

Community-Antworten (4)

G
gironimo

01.07.2016 um 09:37 Uhr

Gehälter sind individuelle Ansprüche. Jeder für sich kann Zinsen oder Schadensersatz fordern. Aber am besten ist noch betriebliche Öffentlichkeitsarbeit.

Habt ihr einen Interessenausgleich und SozialPlan abgeschlossenen?

C
celestro

01.07.2016 um 09:46 Uhr

@ gironimo

Der BR ist in der Mitbestimmung, wenn am KOLLEKTIVEN Auszahlungszeitpunkt etwas geändert werden soll, oder nicht ?

U
Uebernahme

01.07.2016 um 10:44 Uhr

Nein wir haben nichts ausgehandelt, dies lief alles hinter verschlossenen Türen ab.

Ich wurde heute früh nur vom Produktionsleiter informiert mit den Löhnen und das es gestern angeblich einen Vorvertrag gegeben hat..

GF noch 3 Wochen im Urlaub, von der neuen Firma hab ich nur nebenbei gehört, Anfangs war eine andere Firma im Gespräch mit der es auch vorab Gespräche gegeben hat so wie es sich gehört.

Jetzt hat der Inhaber einfach verkauft an eine andere Firma von heut auf Morgen.

Wir vom BR hatten noch kein einziges Gespräch deshalb oder mit dieser Firma.

Es ist stand jetzt auch niemand im Haus der mir Antworten geben kann.

Wie sollten wir uns jetzt verhalten und was sollten wir unternehemen?

H
Hoppel

01.07.2016 um 10:47 Uhr

@ Uebernahme

Bevor die KollegInnen ohne umfassende Kenntnis der Rechtslage dazu aufgerufen werden, die große Welle zu machen, sollte sich ein BR erstmal bei einem Rechtsanwalt erkundigen.

Es macht nämlich einen Unterschied, ob der Verzug um einen nicht erheblichen Zeitraum angekündigt worden ist oder nicht!

Neben § 614 BGB sind die §§ 286, 288 BGB zu beachten.

Wenn ich´s richtig verstanden haben, können jedoch seit 30.06.2006 ALLE AN im Falle einer verspäteten Lohn-/Gehaltszahlung grundsätzlich eine Pauschale in Höhe von 40 Euro verlangen! Dass der Verzug angekündigt worden ist, dürfte m.E. keine Rolle spielen.

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