Erstellt am 30.06.2016 um 13:12 Uhr von gironimo
Sie hätte besser vorher den Vertrag lesen sollen bevor sie unterschreibt.
Erstellt am 30.06.2016 um 13:25 Uhr von Zappelmann
Ja, das ist doof. Vertrag unterschrieben und dagegen angehen wollen. Ich bin da voll auf Gironimos Seite.
Erstellt am 30.06.2016 um 16:04 Uhr von RoterFaden
Das ist echt dumm gelaufen.
Gut, sie ist wahrscheinlich davon ausgegangen, dass sie nicht in die Spätschicht kommt?!
Warum hat sie denn einen neuen Vertrag bekommen?
Wurde der Betriebsrat dazu gehört?
Evtl. wäre das ein Ansatz...
es sei denn, man will die Kollegin loswerden - dann wird der AL kaum mit sich reden lassen.
Ist das denn normal bei euch, dass die Einteilung durch den AL erfolgt, ohne vorherige Rücksprache mit dem Betroffenen?
Erstellt am 30.06.2016 um 22:57 Uhr von celestro
"Warum hat sie denn einen neuen Vertrag bekommen?
Wurde der Betriebsrat dazu gehört?
Evtl. wäre das ein Ansatz..."
Welches MBR sollte der BR denn hier haben ?
Erstellt am 01.07.2016 um 08:01 Uhr von fantil
Naja Celestro,
neuer Vertrag bedeutet Änderungskündigung und dazu muß der BR angehört werden. Ist dies nicht geschehen kann die Kollegin innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage einreichen.
Sie wird erfolg haben da die Kündigung durch fehlende Anhörung dann unwirksam ist.
Erstellt am 01.07.2016 um 10:39 Uhr von celestro
"neuer Vertrag bedeutet Änderungskündigung und dazu muß der BR angehört werden."
Ein neuer Vertrag kann auch eine Vertragsänderung sein (beide einverstanden). Da von einer Änderungskündigung nichts zu lesen ist, sollte man hier vorsichtig sein.
Stellt sich die Frage, ob der BR zu beteiligen wäre, sofern es keine Änderungskündigung ist ?
"Bei individuellen Regelungen keine Mitbestimmung
Die vom Betriebsrat vereinbarten Arbeitzeiten stellen den Rahmen für die individuellen Regelungen im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmer/innen. Auf die individuellen Regelungen hat der Betriebsrat keinen Einfluss. Das ist zum einen nicht die Aufgabe des BR, da er für kollektive Regelungen zuständig ist,"
Da sich die Stundenzahl als solche vermutlich (früher 8-14 Uhr, jetzt 30 h) wohl nicht geändert hat, sehe ich hier noch nicht einmal einen Ansatzpunkt diesbezüglich.
Erstellt am 01.07.2016 um 18:39 Uhr von nicoline
>> neuer Vertrag bedeutet Änderungkündigung.........
Man kann manchmal wirklich froh sein, wenn hier noch mal jemand um die Ecke kommt um Unrichtigkeiten richtig zu rücken .........
Erstellt am 02.07.2016 um 20:18 Uhr von Ernsthaft
"Bei individuellen Regelungen keine Mitbestimmung“ "neuer Vertrag bedeutet Änderungkündigung"
Das ist so generell wie hier dargestellt nicht richtig.
Es sollte doch eigentlich bekannt sein, dass individuelle Vereinbarungen kein MBR aushebeln kann.
Es kann mitbestimmungsfrei sein, aber auch nicht, was wohl in den meisten Fällen der Fall sein dürfte.
Um das aber beurteilen zu können, kommt es schon noch auf ein paar weitere Feinheiten an. Und weil ein BR ja nicht hellsehen kann, bedarf es hier der entsprechenden Informationen durch den AG. Denn nur wenn diese vorliegen, kann ein BR auch prüfen, ob er zu beteiligen ist oder nicht.
Lediglich wenn im AV keine festen Zeiträume vereinbart sind, kann der AG mitbestimmungsfrei im Rahmen seines Direktionsrechts nach § 106 GewO über diese Verfügen und die zeitliche Lage im Rahmen der betrieblichen AZ bestimmen. Das endet aber bei Teilzeitbeschäftigten. Denn bei diesen bestimmt auch der BR bei der Zuordnung der zeitlichen Lage mit.
Soll eine ehemals bestehende Regelung aber gravierend geändert oder gar ganz aufgehoben werden, geht dieses grundsätzlich nur über eine Änderungskündigung. Aber selbst wenn dieses einvernehmlich mit dem AN geschieht, ist ein BR immer noch mit im Boot.
Denn eines sollte hier nicht vergessen werden. Eine Änderungskündigung beinhaltet immer ein zweistufiges Verfahren. Eines nach § 102 BetrVG (Kündigung) und eines nach § 99 BetrVG (Eingliederung).
Und dass eine derartige „individuelle Vereinbarung“ wie diese hier, auch immer einen kollektiven Bezug hat und damit einen BR automatisch zum beteiligten macht, dürfte so schwer zu verstehen nun auch nicht sein.