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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

kündigung mit abmachung

A
adwin
Jan 2018 bearbeitet

im januar 2005 wollte AG eine MA kündigen wegen krank feiern. diese MA hatte unbefristeten arbeitsvertrag und ihre ehemann war als saisonarbeiter beschäftigt. BRV hat den MA gesagt sie solle den kündigung annehmen (UNTERSCHREIBEN) sonst würde AG ihre mann nicht mehr in der saison einstellen. sie würde vor gericht sowieso verlieren. MA hat eine schriftliche abmachung mit der AG (vorschlag BRV): (hiermit bestätigen wir ihnen, dass wenn ihrerseits gegen die kündigung nicht gerichtlich vorgegangen wird, ihr ehemann künftig bei uns als saisonarb. eingestelt wird, sobald eine geeignete saisonstelle frei geworden ist.) letzte jahr haben die ihm eingestellt durch ANWALT.dieses jahr haben die ihm noch nicht eingestellt, bis jetzt hat AG 4 andere mann eingestellt. nicht ihre mann. AG sagt das abmachung nur für 1saison war. ist den nicht bei so ein fall kündigung unwirksamm?

2.01403

Community-Antworten (3)

K
Kölner

21.06.2006 um 01:00 Uhr

Solche Abmachungen kenne ich nur aus dem Wilden Westen oder dem Kölschen Klüngel. Was ist bei Euch los? Erpessung, § 123 BGB...was soll es! Der BR scheint diese grotesken Machtspiele mitzuspielen.

Z
Z.Ickig

21.06.2006 um 10:36 Uhr

"BRV hat den MA gesagt sie solle den kündigung annehmen (UNTERSCHREIBEN) sonst würde AG ihre mann nicht mehr in der saison einstellen.sie würde den gericht sowieso verlieren."

Euer BRV scheint seine Aufgaben gem. des Betriebsverfassungsgesetz nicht mal im Ansatz zu kennen.

Rechtsberatung für die Mitarbeiter sollte besser von Fachanwälten oder Rechtssekretären der zuständigen Gewerkschaften als, wie in diesem Fall klar ersichtlich, vollkommen ahnunglosen BRV's erfolgen. Jedenfalls ist es keine Aufgabe des Betriebsrates. Die Empfehlung, die euer BRV der Mitarbeiterin gegeben hat, hat den Charme einer pubertären Laubsägearbeit und hat sich außerdem noch als Schuß erwiesen, der voll nach hinten losgegangen ist. Die Prognose des BRV, dass die Mitarbeiterin vor Gericht sowieso verlieren würde, ist gewagt; hat er das aus dem Kaffeesatz gelesen oder hat er eine besonders leistungsfähige Kristallkugel?

Die Kündigung nicht allein deswegen unwirksam, weil der Arbeitgeber nun andere Arbeitnehmer eingestellt hat.

Wenn überhaupt, dann kann wohl nur ein Rechtswanwalt der gekündigten Kollegin helfen. Möglicherweise kann sie ihre abgegebene Willenserlärung (Abmachung mit der AG) anfechten. Das kann aber hier niemand beurteilen.

K
Kölner

21.06.2006 um 11:18 Uhr

@Z.Ickig pubertäre Laubsägearbeit....na Du musst das ja wissen!

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