Vereinfachtes Wahlverfahren - muss das schriftlich erfolgen ?
Hallo Kollegen muß eine Vereinbahrung mit dem Arbeitgeber, über ein vereinfachtes Wahlverfahren in Betrieben mit 50 - 100 Wahlberechtigten, schriftlich erfolgen oder reicht eine mündliche Abmachung?
Community-Antworten (1)
01.04.2006 um 16:41 Uhr
Schriftform, hat die Wirkung einer BV
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