Erstellt am 29.06.2016 um 12:40 Uhr von singasong
Hallo Stephan,
schau mal hier:
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2016/03/betriebsrat-muss-generelles-handyverbot-absegnen.php
Grüße
singasong
Erstellt am 29.06.2016 um 12:56 Uhr von gironimo
Oder hat der Arbeitgeber lediglich verlangt, dass während des Arbeitens nicht gleichzeitig auch privat telefoniert werden darf?
Das dürfte er ja.
Ich denke, hier wäre der Rechtsweg wohl so etwas wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Hängt ein BR-Info neben das Blatt und erklärt den AN worum es Euch geht.
Teilt dem AG konkret mit, wie Ihr das Ganze regeln würdet. Wenn er dann nicht verhandelt, wäre die Drohung mit der E-Stelle vielleicht ein erfolgreiches Mittel.
Erstellt am 29.06.2016 um 13:11 Uhr von StephanUher
ne ihm Ging es über ein genreeles Handy verbot.
wie gesagt heute sind noch die ersten Verhandlungen.
Und der Aushang von ihm hängt immer noch.
Hatten schon was drübergehängt das wurde prommt von ihm abgenommen.
was können wir noch tun um den Aushang vorerst weg zu bekommen?
Erstellt am 29.06.2016 um 13:48 Uhr von celestro
Erstellt am 29.06.2016 um 14:04 Uhr von titapropper
Für mich ist fraglich, ob ihr ihm anordnen könnt das abzunehmen. Evtl. hätte ich noch eine "Gegenschrieben" für die Mitarbeiter veröffentlicht. Ansonsten: siehe celestro- leise pfeifend und unschuldig schauend am Aushang vorbei. Und dann- schwuppdiwupp......weg is es......
Erstellt am 29.06.2016 um 15:09 Uhr von Pickel
Titapropper - beim ersten Mal kommst du damit noch mit einer Abmahnung durch. Beim zweiten Mal wäre ich mir nicht sicher, ob nicht der eine oder andere Richter hier auch schon eine Kündigung durchwinken könnte. Dein Vorschlag ist einfach lächerlicher Kindergarten.
Erstellt am 29.06.2016 um 16:01 Uhr von gironimo
Du kannst natürlich vom § 23.3 BetrVG gebrauch machen und auf Unterlassung klagen.
Aber mal ehrlich .....
Da lieber eine Gegenforderung aufgestellt, Verhandlungsversuch -
und gezielte Öffentlidchkeitsarbeit.
Erstellt am 29.06.2016 um 18:16 Uhr von Globus
oder aber je nach gegebenheit eine einstweilige erwirken... und selbstverständlich en kolleginnen und Kollegen darüber informieren. frei nach dem motto, leider hat der arbeitgeber das mitbestimmungsrecht.... bla bla bla...