Hallo zusammen,

das der AG ein (generelles?) Verbot für die nutzung privater Smartphones aussprechen kann wissen wir ja seit dem LAg Urteil aus dem Jahre 2009. Das neuere BAG Urteil ändert ja auch nicht viel dran.

Was mir nicht so ganz klar ist wie ich mir einer speziellen Konstellation umgehen soll.

Ein MA hat eine Abmahnung bekommen, weil man ihm (ohne Beteiligung des BR) ein Handyverbot erteilt hatte und er wohl in einer "Raucherpause" (ich weiß die gibt es nicht !) an seinem Handy dran war.

Nun bin ich mir nicht sicher, kann der AG Handyverbote selektiv, also nur für eine Person erteilen und sich auf das LAG Urteil berufen ? Und was ist unter dem Aspekt Gleichbehandlung ?? Denn bisher ist jeder der 250 AN an seinem Handy dran wärend der Arbeitszeit.