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Handyverbot auch für Betriebsratsmitglieder?

K
kirstena
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser Chef hat ein Handy und Smartphone verbot am Arbeitsplatz ausgesprochen, was er ja darf.

Da wir im Betriebsrat auch über Handy kommuniziert haben und beschwerten von Arbeitnehmer per WhatsApp bekommen, ist dann ein Handyverbot für Betriebsratsmitglieder nicht eine Behinderung der Betriebsratstätigkeit??

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Community-Antworten (7)

P
Pickel

18.02.2015 um 16:57 Uhr

Nein, in keiner Weise.

Es gibt ausreichend andere und geeignetere Kommunikationsformen als das Handy.

Und ihr solltet euch auch mal hinterfragen wie eure Aussenwirkung ist wenn ihr mit Hinweis auf eure BR-Tätigkeit das Sonderrecht für Handys verlangt...

D
Dezibel

18.02.2015 um 16:58 Uhr

Nein, denn eure AN können, wenn sie sich an das Verbot halten, auch keine Beschwerden per WhatsApp senden. Nebenbei, das gäbe es hier gar nicht. Wenn einer etwas zu sagen hat, dann soll er her kommen. Und per Telefon seid ihr ja immer noch erreichbar.

G
gironimo

18.02.2015 um 17:05 Uhr

Am Arbeitsplatz ausgesprochern - da ist Euer Chef zu weit gegangen. Das geht nur mit BR.

Er kann - so das BAG - die Handy-Nutzung während (des Vorgangs) des Arbeitens untersagen. Aber man kann sich ja - je nach Arbeitsplatz - dort auch aufhalten und nicht arbeiten (z.B. am Schreibtisch sitzen und Pause machen).

Wenn man sich also diesem Problem mit dem AG nähert (ich habe ein Verständnis für die Position des Chefs), würde man auch automatisch die Frage der Kommunikation mit dem BR diskutieren.

Wozu man allerdings dazu WhatsApp braucht. verstehe ich aber nicht.

K
kirstena

18.02.2015 um 17:28 Uhr

Danke für die Infos

WhatsApp ist nun mal ein Kommunikationsart von jungen AN und ich denke mal man muss eben mit den neuen Kommunikationsmöglichkeiten mit gehen.

In Österreich gibt es da schon klare Aussagen.

http://ooe.arbeiterkammer.at/service/betriebsrat/tippsfuerbetriebsraete/Betriebsraete_duerfen_uneingeschraenkt_telefonieren.html

P
Pjöööng

18.02.2015 um 17:45 Uhr

Ein klares "LIKE" für Beschwerden per Whatsapp! Nicht unnötig viele Worte, sondern einfach den Namen des Chefs zusammen mit U+1F4A9 und schon kann Abhilfe geschaffen werden.

H
Hoppel

18.02.2015 um 19:03 Uhr

Schön, wenn der Chef dann mit U+1F44A antwortet, aber nicht per Whatsapp ... :-)

P
paula

18.02.2015 um 23:08 Uhr

und Zuckerberg liest mit. In welcher Welt leben wir denn? Die BRs in Deutschland sind beim AG Richtung Datenschutz (zu recht) super kritisch nutzen aber gerne mal Facebook und Co.... selten dämlich

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