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Handyverbot durch Abteilungsleiter - geht das so einfach

M
Moni
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen ans Forum

ein Abteilungsleiter sprach in seiner Abteilung ein Handyverbot für die privat Nutzung von Handys aus. Nun fühlen sich die MA in dieser Abteilung benachteiligt, weil es in unserer Firma kein Handyverbot gibt. Wir als BR versuchten die MA dahin zu bewegen ihre Handys auf lautlos zu stellen. Das machten Sie auch. Aber der Abteilungsleiter besteht weiterhin auf das von ihm ausgesprochene Handyverbot.

Nun sind wir der Meinung, dass eine Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr 1 vorliegt. Wie seht Ihr das, bzw. was würdet ihr tun???

Danke für die schnelle Hilfe!!!!!

Gruß Moni

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Community-Antworten (2)

R
Raziel

21.08.2006 um 11:47 Uhr

Hi,

bei uns im Call Center gibt es auch ein "Handy-Verbot", da der Empfang die Telefone und Bildschirme stört, sowie auch der Service darunter leiden würde, wenn laufend SMS bimmeln und so. Das mit der Mitbestimmung kann ich dir auf Schlag auch nichtz sagen, aber ich meine "Hallo", das ist die Arbeit und das Handy ist Privat. Der Abteilungsleiter oder Geschäftsführer kann immer noch von seinem Direktionsrecht gebrauch machen. Zusätzlich kann ich nur sagen wie´s bei uns ist. Alle Telefone sind auf lautlos, und in der Tasche und dann guckt man hin und wieder halt mal drauf!

M
Mona-Lisa

21.08.2006 um 11:58 Uhr

@Moni, wenn ihr dagegen vorgeht, müsst ihr das mit dem AG klären. Dann aber könnte ein noch grösseres Problem entstehen! Der AG wird das Handyverbot (notgedrungen) auf die ganze Firma ausdehnen. Er wird wohl kaum gegen seinen Abteilungsleiter vorgehen! Er kann es nun mal verbieten, es ist seine Arbeitszeit, die beim privat telefonieren verplempert wird. Schau dir mal die Diskussionen hier im Forum an. Gib im Sichtfenster "Handyverbot" ein, da kannst du einiges erfahren.

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