Guten Morgen ans Forum

ein Abteilungsleiter sprach in seiner Abteilung ein Handyverbot für die privat Nutzung von Handys aus. Nun fühlen sich die MA in dieser Abteilung benachteiligt, weil es in unserer Firma kein Handyverbot gibt. Wir als BR versuchten die MA dahin zu bewegen ihre Handys auf lautlos zu stellen. Das machten Sie auch. Aber der Abteilungsleiter besteht weiterhin auf das von ihm ausgesprochene Handyverbot.

Nun sind wir der Meinung, dass eine Mitbestimmung nach §87 Abs. 1 Nr 1 vorliegt. Wie seht Ihr das, bzw. was würdet ihr tun???

Danke für die schnelle Hilfe!!!!!

Gruß
Moni