eigentlich weiß ich kaum, wie ich mein Anliegen schildern soll, ohne dass es unfreiwillig komisch wird! Aber gut! Wir sind vor 2 Monaten mit der Verwaltung aus Spargründen umgezogen. Schon am vorherigen Standort gab es einen Küchendienst, der dafür sorgte, dass die Spülmaschine ausgeräumt war und die Getränke aufgefüllt waren! Auch war der Küchendienst für saubere Geschirrtücher zuständig! Soweit, so gut!
Da man im absoluten Sparwahn ist, hat man nun diesen Dienst erweitert! Es ist ja total praktisch, dass wir zwei Discounter quasi im Haus haben! Nun soll der Küchendienst zusätzlich jeweils für die gesamte Verwaltung - immerhin ca. 45 Kollegen - Toilettenpapier, Küchenrollen und andere Utensilien für Toilette und Küche einkaufen! Man muss auch kontrollieren, was noch vorrätig ist und dann entsprechend einkaufen - und zwar immer dort, wo es am günstigsten ist....
Als BR-Mitglied wurde ich heute von einem Kollegen darüber informiert. Weder wurde der BR zur Vorgehensweise befragt, oder in Kenntnis gesetzt, noch gab es eine offizielle Information dazu. Es steht nur im "Kleingedruckten" als Zusatz zum Küchenplan! (ich habe das bisher noch gar nicht wahrgenommen)
Meine Frage: Kann die Geschäftsführung das überhaupt anordnen? Fällt das noch unter das Direktionsrecht? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen!!
Ach ja, noch etwas dazu: Die Manager sind von der Regelung ausgenommen! Es wurde nur das "Fussvolk" verpflichtet!
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