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Direktionsrecht/Küchendienst

P
Petronella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

eigentlich weiß ich kaum, wie ich mein Anliegen schildern soll, ohne dass es unfreiwillig komisch wird! Aber gut! Wir sind vor 2 Monaten mit der Verwaltung aus Spargründen umgezogen. Schon am vorherigen Standort gab es einen Küchendienst, der dafür sorgte, dass die Spülmaschine ausgeräumt war und die Getränke aufgefüllt waren! Auch war der Küchendienst für saubere Geschirrtücher zuständig! Soweit, so gut!

Da man im absoluten Sparwahn ist, hat man nun diesen Dienst erweitert! Es ist ja total praktisch, dass wir zwei Discounter quasi im Haus haben! Nun soll der Küchendienst zusätzlich jeweils für die gesamte Verwaltung - immerhin ca. 45 Kollegen - Toilettenpapier, Küchenrollen und andere Utensilien für Toilette und Küche einkaufen! Man muss auch kontrollieren, was noch vorrätig ist und dann entsprechend einkaufen - und zwar immer dort, wo es am günstigsten ist....

Als BR-Mitglied wurde ich heute von einem Kollegen darüber informiert. Weder wurde der BR zur Vorgehensweise befragt, oder in Kenntnis gesetzt, noch gab es eine offizielle Information dazu. Es steht nur im "Kleingedruckten" als Zusatz zum Küchenplan! (ich habe das bisher noch gar nicht wahrgenommen)

Meine Frage: Kann die Geschäftsführung das überhaupt anordnen? Fällt das noch unter das Direktionsrecht? Ich kann mir das eigentlich nicht vorstellen!!

Ach ja, noch etwas dazu: Die Manager sind von der Regelung ausgenommen! Es wurde nur das "Fussvolk" verpflichtet!

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Community-Antworten (5)

A
AlterMann

29.06.2016 um 10:01 Uhr

Hallo Petronella, hier handelt es sich um Regelungen zur Ordnung im Betrieb, da seid Ihr natürlich in der Mitbestimmung. Und da wären sicher ein paar Fragen zu klären! (Arbeitszeit/Vernachlässigung anderer Aufgaben/Kasse/...) Und was sollte eigentlich passieren, wenn ein Mitarbeiter ein Angebot übersieht und die Küchenrollen 3 ct teurer als nötig waren?

G
gironimo

29.06.2016 um 11:25 Uhr

sehe ich auch so. Die Regelungen des "Küchenplans" wären eine Sache des § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG

Vielleicht wäre die E-Stelle für eine BV "Küchenplan" teurer, als das Einsparpotenzial für Hygieneartikel in den nächsten 10 Jahren.

Gehen eigentlich die Vorgesetzten auch Klopapier kaufen? Man würde ja in die BV reinschreiben wollen: Die BV gilt für alle Arbeitnehmer .... Welche Tätigkeiten haben die Kollegen laut Arbeitsvertrag?

T
tantefrieda

29.06.2016 um 21:26 Uhr

@Petronella,bitte nicht nach jedem Satz ein Ausrufezeichen. Sooo skandalös ist die Sache nun doch nicht.

P
Petronella

30.06.2016 um 02:08 Uhr

@Tantefrieda, bitte nur auf Fragen antworten, die auch gestellt wurden! Aber eine Frage meinerseits: Sind Sie in diesem Forum dafür zuständig zu beurteilen, was für andere wichtig ist und was nicht?

N
niemand

30.06.2016 um 18:06 Uhr

Nein, dafür bin ich zuständig.

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