Erstellt am 30.11.2012 um 14:39 Uhr von BRMetall
Küchendienst gehört wohl nicht zu den Arbeitsvertraglichen Tätigkeiten oder sind sie als Küchenhelfer beschäftigt.
Also, kann keiner verlangen, dass diese Tätigkeiten gemacht werden.
Also, sollte man als BR einmal mit dem Abteilungsleiter rden und diesen nach der Rechtsgrundlage befragen.
Weiter sollte hier der BR dann im Rahmen der MB gem § 87 Ordnung im Betrieb seine Mitbestimmung hier einfordern.
Die Folge kann aber sein, dass es keine Küche mehr gibt. Doch auch dann muss der AG mit dem BR verhandeln. Denn hier dürfte wohl "betriebliche Übung" gegeben sein und der AG muss gewissen Sozialräume stellen
Erstellt am 30.11.2012 um 16:37 Uhr von Tanzbär
Aber egal, auf welcher Basis der Küchendienst geregelt wird, es ist und bleibt Arbeitszeit!
Ausstempeln kann der AL selbst, wenn ihm danach ist.
Erstellt am 30.11.2012 um 17:01 Uhr von gironimo
Na wenigstens muss niemand kochen ......
Was macht Ihr denn sonst für Tätigkeiten?
Ansonsten stimme ich den Vorrednern zu > Arbeitszeit
Erstellt am 30.11.2012 um 17:02 Uhr von petrus
Was verstehst Du unter Küchendienst? Dass jeden Tag einer auserkoren wird, für die Kollegen den Tisch zu decken und anschließend das Geschirr zu spülen? Oder was ist gemeint?
Wenn ja, könnte Chefchen recht haben :-(
Da der ArbGeb laut ASR A4.2 scheinbar kein Geschirr stellen muss, ist hinstellen / abräumen / reinigen des Geschirrs im Zweifelsfall Privatvergnügen und damit in der Pause zu erledigen... Also spült künftig jeder seine Tasse schnell selber (oder bei vorhandem Spüler: Zu Beginn der Pause entnimmt jeder dem Spüler eine saubere Tasse und räumt diese zum Pausenende wieder ein. Der letzte macht die Klappe zu und startet. Nächste Pause das selbe Spiel)
Die Reinigung der Räume hingegen obliegt dem ArbGeb. Wenn er keinen von Euch dafür bezahlen möchte, dann eben zukünftig eine Reinigungskraft.
Erstellt am 30.11.2012 um 20:03 Uhr von Tanzbär
> Nun sollen einzelne ...
> ... sie sollen austempeln ...
> Anweisung vom Abteilungsleiter.
Ich sehe da keine Freiwilligkeit oder persönliches Privatvergnügen.
Da ist etwas angewiesen worden und DAS ist dann Arbeitszeit.
Meine Kollegen hier haben jedenfalls herzhaft lachen müssen. Probleme machen sich manche ...
Erstellt am 30.11.2012 um 23:06 Uhr von mainpower
Hallo,
ich sehe das wie @petrus. Wenn es, wie auch ich vermute, um die privaten Teller und Tassen geht welche die MA in ihrer Pause benutzen muss der AG niemanden einstellen um diese zu reinigen. Lasst Ihr das Geschirr verschmutzt im Sozialraum stehen bis zur nächsten Pause?? Wenn das so ist kann ich euren Chef verstehen. Als MA kann man auch auf etwas Sauberrkeit achten, im Notfall das Geschirr selbst reinigen. Entweder einer für alle oder jeder für sich. Aber nicht in der Arbeitszeit.
Erstellt am 01.12.2012 um 09:48 Uhr von gironimo
..... und da bestimmt der Chef dann, wer die schmutzigen Tassen der anderen und wann zu reinigen hat ??????
Bei allem Verständnis - so kann es nicht funktionieren.