Küchendienst - ausserhalb der Arbeitszeit?
Wir haben eine 50 Personen große Abteilung. Nun sollen einzelne (abwechselnd) vor und nach den Pausen Küchendienst machen. Eigentlich kein Problem. Jetzt kommt aber der Hammer, sie sollen austempeln und dieses in unserer Freizeit machen. Also die Stunden nacharbeiten. Anweisung vom Abteilungsleiter.
Das ist doch nicht korrekt, oder ?
Community-Antworten (7)
30.11.2012 um 15:39 Uhr
Küchendienst gehört wohl nicht zu den Arbeitsvertraglichen Tätigkeiten oder sind sie als Küchenhelfer beschäftigt.
Also, kann keiner verlangen, dass diese Tätigkeiten gemacht werden.
Also, sollte man als BR einmal mit dem Abteilungsleiter rden und diesen nach der Rechtsgrundlage befragen.
Weiter sollte hier der BR dann im Rahmen der MB gem § 87 Ordnung im Betrieb seine Mitbestimmung hier einfordern.
Die Folge kann aber sein, dass es keine Küche mehr gibt. Doch auch dann muss der AG mit dem BR verhandeln. Denn hier dürfte wohl "betriebliche Übung" gegeben sein und der AG muss gewissen Sozialräume stellen
30.11.2012 um 17:37 Uhr
Aber egal, auf welcher Basis der Küchendienst geregelt wird, es ist und bleibt Arbeitszeit! Ausstempeln kann der AL selbst, wenn ihm danach ist.
30.11.2012 um 18:01 Uhr
Na wenigstens muss niemand kochen ......
Was macht Ihr denn sonst für Tätigkeiten?
Ansonsten stimme ich den Vorrednern zu > Arbeitszeit
30.11.2012 um 18:02 Uhr
Was verstehst Du unter Küchendienst? Dass jeden Tag einer auserkoren wird, für die Kollegen den Tisch zu decken und anschließend das Geschirr zu spülen? Oder was ist gemeint? Wenn ja, könnte Chefchen recht haben :-( Da der ArbGeb laut ASR A4.2 scheinbar kein Geschirr stellen muss, ist hinstellen / abräumen / reinigen des Geschirrs im Zweifelsfall Privatvergnügen und damit in der Pause zu erledigen... Also spült künftig jeder seine Tasse schnell selber (oder bei vorhandem Spüler: Zu Beginn der Pause entnimmt jeder dem Spüler eine saubere Tasse und räumt diese zum Pausenende wieder ein. Der letzte macht die Klappe zu und startet. Nächste Pause das selbe Spiel)
Die Reinigung der Räume hingegen obliegt dem ArbGeb. Wenn er keinen von Euch dafür bezahlen möchte, dann eben zukünftig eine Reinigungskraft.
30.11.2012 um 21:03 Uhr
Nun sollen einzelne ... ... sie sollen austempeln ... Anweisung vom Abteilungsleiter.
Ich sehe da keine Freiwilligkeit oder persönliches Privatvergnügen. Da ist etwas angewiesen worden und DAS ist dann Arbeitszeit.
Meine Kollegen hier haben jedenfalls herzhaft lachen müssen. Probleme machen sich manche ...
01.12.2012 um 00:06 Uhr
Hallo, ich sehe das wie @petrus. Wenn es, wie auch ich vermute, um die privaten Teller und Tassen geht welche die MA in ihrer Pause benutzen muss der AG niemanden einstellen um diese zu reinigen. Lasst Ihr das Geschirr verschmutzt im Sozialraum stehen bis zur nächsten Pause?? Wenn das so ist kann ich euren Chef verstehen. Als MA kann man auch auf etwas Sauberrkeit achten, im Notfall das Geschirr selbst reinigen. Entweder einer für alle oder jeder für sich. Aber nicht in der Arbeitszeit.
01.12.2012 um 10:48 Uhr
..... und da bestimmt der Chef dann, wer die schmutzigen Tassen der anderen und wann zu reinigen hat ??????
Bei allem Verständnis - so kann es nicht funktionieren.
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