W.A.F. LogoSeminare

Versetzung mit falschen Informationen; alle Infos über die Umstände von personellen Massnahmen gehören dem BR und nicht dem BA - wie seht Ihr das?

A
AwTop
Jan 2018 bearbeitet

In den letzten Tagen habe ich hier öfters reingeguckt und muss sagen, dass mir die Form des Fragens und Antworten gut gefällt. Soweit der Honig. Ich habe da jetzt auch mal eine Frage: In den letzten Wochen hat unser BA (Seniorenheime) öfters schon mal die ein oder andere personelle Massnahme zu berbeiten gehabt. Unter anderem sollte ein Kollege versetzt werden, der enorme Schwierigkeiten mit seiner Vorgesetzten gahabt hat. In der zugehörigen Betriebsratssitzung, in der alle personellen Massnahmen besprochen werden, wurde auch dieser Fall abgehandelt. Nach Rücksprache mit dem Kollegen wurde einer Versetzung zugestimmt. Jetzt kam im Nachhinein raus, dass die Versetzung unter vor allem wegen mehrerer Diebstähle vorgenommen wurde. Der BA wusste davon, meinte aber, dass diese Infos nicht unbedingt zur Entscheidung beitragen und hat sie verschwiegen. Sie berufen sich auf die Schweigepflicht und Datenschutz. Ich denke, dass alle Infos über die Umstände von personellen Massnahmen dem BR gehören und nicht dem BA. Wie seht Ihr das?

4.38404

Community-Antworten (4)

L
lolus

24.01.2007 um 17:40 Uhr

Hallo, habt ihr eine Geschäftsordnung? Dort müßtet ihr festgeschrieben haben welche Aufgaben der Betriebsausschuß selbstständig erledigen darf. Anscheinend scheinen Versetzungen ja nicht dazu zu gehören, auf keinen Fall Zurüchaltung von Informationen.

Gruß lolus

A
AwTop

24.01.2007 um 18:00 Uhr

@lolus Wir halten uns an die gesetzlichen Vorgaben. Eine GO würde da auch nichts bringen. Also denkst Du das gleiche wie ich?

L
lolus

24.01.2007 um 18:18 Uhr

Ihr werdet da irgendwie verarscht. Diebstähle => fristlose Kündigung Versetzung wg Schwierigkeiten mit Vorgesetzen => MBR Aber Schweigepflicht und Datenschutz zwischen BA und BR?????????

K
Kölner

24.01.2007 um 18:24 Uhr

Das würde man in Köln "Klüngeln" nennen...

Ihre Antwort