Hallo liebe Mitstreiter,
Ich benötige mal wieder Eure Hilfe. Folgende Situation. Der Firmensitz (eigenständige GmbH) ist in Deutschland. Mutterkonzern ist in Österreich. Nun soll ein einziger Arbeitsplatz nach § 613 ebenfalls nach Österreich verlagert werden. Die Kollegin, die den Job zurzeit ausübt, soll ebenfalls nach Österreich umziehen. Betriebsbedingte Kündigungen sind für 2016 ausgeschlossen, laut schriftlicher Zusage.
Kann sich der AG hier wirklich auf einen Betriebsübergang berufen?
Danke für Eure Antworten und liebe Grüße.