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Betriebsübergang

H
Hetti
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Mitstreiter, Ich benötige mal wieder Eure Hilfe. Folgende Situation. Der Firmensitz (eigenständige GmbH) ist in Deutschland. Mutterkonzern ist in Österreich. Nun soll ein einziger Arbeitsplatz nach § 613 ebenfalls nach Österreich verlagert werden. Die Kollegin, die den Job zurzeit ausübt, soll ebenfalls nach Österreich umziehen. Betriebsbedingte Kündigungen sind für 2016 ausgeschlossen, laut schriftlicher Zusage. Kann sich der AG hier wirklich auf einen Betriebsübergang berufen? Danke für Eure Antworten und liebe Grüße.

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Community-Antworten (3)

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gironimo

27.06.2016 um 16:02 Uhr

An der Betriebsstruktur ändert sich doch nichts. Also ist es auch kein Betriebsübergang.

Ich könnte mir vorstellen, dass der Arbeitsvertrag der Kollegin eine "Versetzung" nach Österreich kaum zuläßt. Aber dazu müsste man mehr wissen.

Hat der AG Euch denn schon etwas schriftliches vorgelegt?

H
Hetti

27.06.2016 um 17:28 Uhr

Hallo Gironimo, nein weder uns als BR, noch der betroffenen Kollegin. Es hat nur geheißen, das man den Arbeitsplatz verlagert und wenn sie will kann sie in Österreich weiter arbeiten. Bedingungen und Konditionen usw. sind bis heute nicht bekannt. Nur das der Umzug zum 01.01.17 stattfinden soll. Aber sie soll sich bis morgen entscheiden.

G
gironimo

27.06.2016 um 20:27 Uhr

Aber sie soll sich bis morgen entscheiden<

Das ist unserios. Wer kauft schon die Katze im Sack. Da soll der AG erst einmal Details darlegen.

Falls die Kollegin überhaupt Interersse hat. Der AG sollte den Arbeitsplatz genau beschreiben - inclusive Hirarchie, Einkommensmöglichkeiten usw. Auch Angaben zu Umzugskosten, Heimfahrten usw. wären zu klären.

Wenn sie kein Interesse hat - kann sie das natürlich auch gleich sagen.

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