Rauchverbot in der Firma
Ab 2017 wird es bei uns in der Firma ein generelles Rauchverbot geben. Zur Zeit haben wir aufgestellte Pausenkabinen für die Raucher. Meine Frage ist jetzt: Gibt es eine rechtliche Grundlage dafür, dass weiterhin geraucht werden darf? Der Chef sagt, es steht den Rauchern frei, das Firmengelände in den Pausen zu verlassen um zu rauchen ( natürlich mit Ausstempeln aus versicherungsrechtlichen Gründen).
Community-Antworten (2)
26.06.2016 um 23:11 Uhr
@ poohbear
Falls das Rauchen auf dem gesamten Firmengelände nicht aus sonstigen Gründen (Brandschutzauflagen etc.) verboten ist, darf der AG ohne Zustimmung des BR sowieso KEIN Rauchverbot auf dem Firmengelände aussprechen ...
"es steht den Rauchern frei, das Firmengelände in den Pausen zu verlassen um zu rauchen ( natürlich mit Ausstempeln aus versicherungsrechtlichen Gründen). "
Das Argument "Ausstempeln aus versicherungsrechtlichen Gründen" kann man in die Tonne kloppen, weil es KEIN versicherungsrechtliches Problem gibt!
Mehr dazu hier: https:www.afa-anwalt.de/wp-content/uploads/2013/02/Betriebsrat_zwischen_den_Stuehlen_AiB_2012.pdf
27.06.2016 um 09:41 Uhr
Zur Ergänzung :Die Mitbestimmung ergibt sich aus Paragraph 87 Abs 1 Nr. 1 BetrVG.
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