Erstellt am 26.06.2016 um 21:11 Uhr von Hoppel
@ poohbear
Falls das Rauchen auf dem gesamten Firmengelände nicht aus sonstigen Gründen (Brandschutzauflagen etc.) verboten ist, darf der AG ohne Zustimmung des BR sowieso KEIN Rauchverbot auf dem Firmengelände aussprechen ...
"es steht den Rauchern frei, das Firmengelände in den Pausen zu verlassen um zu rauchen ( natürlich mit Ausstempeln aus versicherungsrechtlichen Gründen). "
Das Argument "Ausstempeln aus versicherungsrechtlichen Gründen" kann man in die Tonne kloppen, weil es KEIN versicherungsrechtliches Problem gibt!
Mehr dazu hier: https:www.afa-anwalt.de/wp-content/uploads/2013/02/Betriebsrat_zwischen_den_Stuehlen_AiB_2012.pdf
Erstellt am 27.06.2016 um 07:41 Uhr von gironimo
Zur Ergänzung :Die Mitbestimmung ergibt sich aus Paragraph 87 Abs 1 Nr. 1 BetrVG.