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krank geschrieben

A
arslan
Jan 2018 bearbeitet

hallo leute ich habe frage. ich bin krank geschriben und ich muss mir brot kaufen ich bin in bäcker rein gegagen und zufählich hat mich mein tagesmeister gesehen kann er mich als kündigung grung geben ...oder es

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Community-Antworten (5)

A
Aidan

25.06.2016 um 12:02 Uhr

Du darfst während einer Krankschreibung alles tun, was der Genesung nicht schadet. Brotkaufen während einer Krankschreibung ist sicher kein Kündigungsgrund.

Oder hast du Bettruhe verordnet bekommen? Beide Beine gebrochen und darfst eigentlich nicht laufen? Dann wären vielleicht Zweifel angebracht ...

C
celestro

25.06.2016 um 13:20 Uhr

"Oder hast du Bettruhe verordnet bekommen? Beide Beine gebrochen und darfst eigentlich nicht laufen? Dann wären vielleicht Zweifel angebracht ..."

Und selbst dann ist abzuwägen zwischen "Anweisung des Arztes" und "Tod durch Verhungern". ;-)

C
Challenger

25.06.2016 um 13:32 Uhr

Hallo Aidan, mit zwei gebrochenen Beine Brot kaufen, stelle ich mir ziemlich anstrengend vor.

M
Moreno

25.06.2016 um 13:44 Uhr

Wenn der Chef es anspricht fragen ob er für Dich einkauft wenn Du krank bist ;-)

P
Pappnase

27.06.2016 um 11:05 Uhr

Wie Aidan bereits beschrieben hat, darfst Du alle machen, was der Genesung nicht schadet.

Wenn der Chef Dich anspricht, ihm sagen, dass Du Hunger hattest und einkaufen musstest;

Wenn er Dir kündigen sollte, musst Du leider aktiv werden und innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen!

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