Erstellt am 25.06.2016 um 10:02 Uhr von Aidan
Du darfst während einer Krankschreibung alles tun, was der Genesung nicht schadet.
Brotkaufen während einer Krankschreibung ist sicher kein Kündigungsgrund.
Oder hast du Bettruhe verordnet bekommen? Beide Beine gebrochen und darfst eigentlich nicht laufen? Dann wären vielleicht Zweifel angebracht ...
Erstellt am 25.06.2016 um 11:20 Uhr von celestro
"Oder hast du Bettruhe verordnet bekommen? Beide Beine gebrochen und darfst eigentlich nicht laufen? Dann wären vielleicht Zweifel angebracht ..."
Und selbst dann ist abzuwägen zwischen "Anweisung des Arztes" und "Tod durch Verhungern". ;-)
Erstellt am 25.06.2016 um 11:32 Uhr von Challenger
Hallo Aidan,
mit zwei gebrochenen Beine Brot kaufen, stelle ich mir ziemlich anstrengend vor.
Erstellt am 25.06.2016 um 11:44 Uhr von moreno
Wenn der Chef es anspricht fragen ob er für Dich einkauft wenn Du krank bist ;-)
Erstellt am 27.06.2016 um 09:05 Uhr von Pappnase
Wie Aidan bereits beschrieben hat, darfst Du alle machen, was der Genesung nicht schadet.
Wenn der Chef Dich anspricht, ihm sagen, dass Du Hunger hattest und einkaufen musstest;
Wenn er Dir kündigen sollte, musst Du leider aktiv werden und innerhalb von drei Wochen beim Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage einreichen!