Hallo zusammen,

wir sind ein örtlicher BR, Unternehmen mit mehreren Betrieben und unser GBR verhandelt für uns in orginärer Zuständigkeit eine GBV mit dem Arbeitgeber, zu der wir ihn nicht mandatiert haben. Die orginäre Zuständigkeit zweifeln wir nicht an.
Meine Frage aber ist:
Muss der GBR/KBR nicht grundsätzlich vom örtlichen BR eine Mandatierung zur Verhandlung haben?