Hallo Betriebsräte,

unsere Geschäftsführung ist 2009 aus dem Tarifvertrag (TV) ausgetreten. Meiner Meinung nach wirken alle Bestandteile aus diesem TV weiter, bis ein neuer TV abgeschlossen wurde. Jetzt gab es bei den Gewerkschaften eine stufenweise Erhöhung der Entgelte.
Gilt diese Erhöhung somit auch für uns im Rahmen der Nachwirkung?

Für Rückantworten wäre ich dankbar.

MfG.